"Irrwitzige Geldentschädigung" - so lautete die Reaktion der Axel Springer SE auf das Urteil des Kölner Landgerichts im vergangenen Herbst. Dieses hatte Jörg Kachelmann ein Schmerzensgeld in Höhe von 635.000 Euro zugesprochen, nachdem dieser sogar auf 2,25 Millionen Euro geklagt hatte. Kachelmann wirft "Bild" die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vor, weil in unzähligen Artikeln über angebliche sexuelle Vorlieben berichtet, aus privaten Mails und SMS-Nachrichten zitiert und Fotos von Kachelmann in privaten Situation gezeigt worden waren. Dabei habe es falsche Verdächtigungen, Vor- und Nachverurteilung gegeben, obwohl Jörg Kachelmann 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung bekanntlich freigesprochen wurde.

Nach vorläufiger Würdigung durch das Berufungsgericht kann Springer nun wohl mit einer Reduzierung des Schmerzensgeldes rechnen. Insgesamt dürfte sich das wohl im Bereich von rund 400.000 Euro bewegen. Damit bliebe es ein Schmerzensgeld auf Rekord-Niveau - der lag nämlich bislang bei ebenfalls 400.000 Euro.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE, zeigt sich in einer Stellungnahme zufrieden: "Nun bestätigen es schon zwei Gerichte: Es gab keine 'Bild'-Kampagne gegen Jörg Kachelmann. Die von ihm geforderte Geldentschädigung war von Anfang an − und ist es immer noch − absurd hoch. Wir freuen uns, dass auch das Oberlandesgericht Köln dies offenbar erkennt und das vom Landgericht ausgeurteilte Schmerzensgeld voraussichtlich nach unten korrigieren wird. Wahrheitsgemäße Berichterstattung über Gerichtsverfahren gegen bekannte Persönlichkeiten darf nicht durch Strafzahlungen verhindert werden. Dies würde einschüchternd auf die freie Presse wirken."

Doch so sehr man sich bei Springer über eine voraussichtliche Reduzierung des Schmerzensgeldes freuen darf: Angesichts der noch immer gewaltigen Summe von 400.000 Euro bleibt festzuhalten, dass das Gericht mitnichten die gesamte Berichterstattung von "Bild" als unproblematisch eingestuft hat.