Der erfolgreiche ZDF-Dreiteiler "Unsere Mütter, unsere Väter" beschäftigt seit Beginn der Woche die polnische Justiz. Der Weltverband der Soldaten der polnischen Heimatarmee wirft einem dpa-Bericht zufolge dem ZDF und der Produktionsfirma UFA Fiction vor, die Persönlichkeitsrechte von Soldaten verletzt zu haben. Die Mitglieder der Heimatarmee würden als aggressive Nationalisten und Antisemiten dargestellt. Ein 92 Jahre alter Veteran der Heimatarmee hat bereits vor dem Bezirksgericht in Krakau ausgesagt und dem ZDF Geschichtsfälschung vorgeworfen. Er fordert 5.700 Euro und eine Entschuldigung im polnischen Fernsehen.

Entsetzt sei er gewesen, dass polnische Untergrundkämpfer als herzlose Judenhasser dargestellt worden seien - und das ausgerechnet in einem deutschen Film, wird der Mann von RBB24 zitiert. "Das ZDF bedauert es sehr, wenn die Darstellung der polnischen Figuren in dem Mehrteiler 'Unsere Mütter, unsere Väter' in Polen als ungerecht und verletzend empfunden wird", erklärte eine Sendersprecherin gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de. "In keiner Weise sollten historische Tatsachen oder gar die Verantwortung der Deutschen relativiert werden. Namhafte Fachhistoriker waren bereits bei der Buchentwicklung beteiligt." Das ZDF weist zugleich darauf hin, dass der Dreiteiler unter anderem von zwei historischen Dokumentationen begleitet wurde.

In einer weiteren Dokumentation mit dem Titel "Kampf ums Überleben - Polen unter deutscher Besatzung" habe man sich außerdem insbesondere mit der Bedeutung und Rolle der im Auftrag der polnischen Exilregierung operierenden Untergrundarmee befasst und damit die Diskussion aufgegriffen, die die Ausstrahlung des Dreiteilers im polnischen Fernsehen ausgelöst hatte. Produzent Nico Hofmann hatte bereits in einer polnischen Tageszeitung erklärt, es sei ein Fehler gewesen, im Vorfeld des Drehs keine polnischen Historiker hinzugezogen zu haben.

Das ZDF hatte zunächst die Einstellung des Verfahrens gefordert, weil die polnische Justiz aus Sicht des Senders nicht dafür zuständig sei, was jedoch wegen der Ausstrahlung im polnischen Fernsehen abgelehnt wurde. "Der durch das Bezirksgericht abgewiesene Antrag betrifft nur die Frage der Zuständigkeit des polnischen Gerichts. Für die Frage, ob die Klage Erfolg haben wird, ist das von keiner Bedeutung. Hierauf hat auch das Gericht ausdrücklich hingewiesen", erklärte das ZDF.

Mehr zum Thema