Seit der Lockerung der Werberichtlinien, die seit etwas mehr als sechs Jahren auch Produktplatzierungen in einem eng gefassten Rahmen erlauben, experimentieren die Sender immer wieder mit dieser nicht mehr ganz so jungen Werbeform. Auch der Privatsender RTL gehört dazu und nutzte die neuen Möglichkeiten in den vergangenen Jahren immer wieder auch in "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!". Wenn die Schatzsuche mal wieder besonders einfach ausfiel, dann war meist ein Keksriegel aus dem Hause Bahlsen in der Kiste.

2014 störten sich die Medienhüter aber an dieser Produktplatzierung und beanstandeten die Einbindung des Keksriegels in die Sendung. RTL habe mit der Form der Darstellung "die Grenze zur übermäßigen Hervorhebung des Produkts überschritten", hieß es mit Blick auf enthusiastische Äußerungen der Teilnehmer. Bei RTL wollte man dies so nicht hinnehmen und wehrte sich gegen die Beanstandung der Kommission für Zulassung und Aufsicht, kurz ZAK, und musste vor dem Verwaltungsgericht Hannover eine weitere Niederlage einstecken.

RTL, das sein Fernsehprogramm mit niedersächsischer Lizenz veranstaltet, schloss daraufhin nicht aus, in Berufung und damit vor das Oberverwaltungsgericht zu gehen. Diese Option hat der Privatsender nun allerdings nicht gezogen, womit das Urteil rechtskräftig ist und RTL also mit der Über-Inszenierung tatsächlich gegen die Werberichtlinien verstoßen hat. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte ein Sprecher, dass keine Berufung beantragt wurde und erklärte es außerdem damit, dass es sich ohnehin um eine reine Einzelfallentscheidung gehandelt habe.

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