Juristischer Sieg für Springer: Die "Bild" hat mit der Veröffentlichung von Bildern, die den damaligen Regierenden Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit beim Besuch eines Restaurants zeigen, nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Bilder wurden unter der Überschrift "Vor der Misstrauensabstimmung ging´s in die Paris-Bar..." gezeigt und waren in einen Artikel mit der Überschrift "Vom Partybürgermeister zum Bruchpiloten" eingebettet. Zu sehen war Wowereit, wie dieser am Vorabend der Abstimmung mit Freunden in einem bekannten und häufig von Promis besuchten Restaurant zu Gast war.

Das Landgericht Berlin hatte der Klage wegen eines Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht noch stattgegeben, auch die Berufung vor dem Kammergericht Berlin war Mitte 2014 abgewiesen worden. Springer legte jedoch Revision ein und bekam vor dem Bundesgerichtshof nun Recht. Die Fotos seien dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen und durften dem Gericht zufolge daher auch ohne Einwilligung des Klägers veröffentlicht werden. Das Berufungsgericht habe "den Kontext der beanstandeten Bildberichterstattung nicht hinreichend berücksichtigt" und daher fehlerhaft dem Persönlichkeitsrecht Vorrang vor der Pressefreiheit eingeräumt, so der BGH.

Wie das Gericht ausführt, zeigen die Bilder wie der "von ihm unbestandet als Partybürgermeister beschriebene" Kläger in der Öffentlichkeit am Vorabend des möglichen Endes seiner politischen Laufbahn mit dieser Belastung umgegangen sei. Die Beschreibung, dass er das entspannt bei einem Drink in einer Bar tat, war korrekt, die Bilder hätten ihn zudem in einer eher unverfänglichen Situation beim Abendessen in einem bekannten, von prominenten Personen besuchten Restaurant gezeigt. Er habe unter diesen Umständen - gerade am Vorabend der Misstrauensabstimmung - nicht damit rechnen können, den Blicken der Öffentlichkeit und der Presse entzogen zu sein.