Es scheint, als würde es bei bundesweiten Schlagzeilen manchmal ganz schnell gehen: In der vergangenen Woche berichtete die "taz" über eine alleinerziehende Mutter, die den Rundfunkbeitrag seit 2013 nicht zahlt. Dafür drohte ihr eine Haftstrafe, der Haftbefehl war bereits ausgestellt (DWDL.de berichtete). Nun hat der zuständige RBB seinen Antrag auf Anordnung der Haft aber zurückgezogen - das Landgericht Potsdam hob den Haftbefehl danach auf, das bestätigte Gerichtssprecher Sascha Beck der dpa. Die Frau muss also nicht mehr ins Gefängnis.


Ursprünglich ging es in dem Fall um etwas mehr als 300 Euro Rundfunkbeitrag, den die Frau 2013 nicht gezahlt hat. Ein Widerspruch beim Amtsgericht und der Versuch, sich vom Beitrag befreien zu lassen, scheiterten. Als sie schließlich keine Auskunft über ihr Vermögen abgab, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel die Haft an. Ein ähnlicher Fall sorgte schon Anfang des Jahres für Aufsehen, auch damals drohte einer Frau wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge eine Haftstrafe. Und auch damals zog der zuständige Sender, der MDR, den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurück.

Für die alleinerziehende Mutter aus Brandenburg ist das Verfahren aber noch nicht beendet. "Auch wenn die Vollstreckungsbehörde den Haftbefehl zurückgenommen hat, so hat der rbb dennoch einen vollstreckbaren Titel", erklärte ein RBB-Sprecher gegenüber der "taz". Dieser ist 30 Jahre lang gültig. Das heißt: Sollte die Frau in dieser Zeit pfändbares Vermögen anhäufen, wird es auch gepfändet.