Vor dem Hamburger Landgericht wird seit Mittwoch die Klage des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen Jan Böhmermann verhandelt. Erdogan, der ebenso wie der ZDF-Satiriker bei der Verhandlung nicht anwesend war, will mit seiner Klage ein komplettes Verbot des umstrittenen Schmähgedichts erreichen, das Böhmermann im Frühjahr in seiner ZDFneo-Show verlesen hatte.

Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen - stattdessen wurde der 10. Februar 2017 als Termin für die Verkündung der Entscheidung des Gerichts angesetzt. Laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" diente der erste Verhandlungstag zunächst dazu, die Positionen darzustellen. So verwies Böhmermanns Anwalt Christian Schertz auf die bereits erfolgte Einstellung der Strafermittlungen gegen den Satiriker, in deren Zuge die Mainzer Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Verhandlungen verneint habe.

Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger stellte allerdings klar, dass eine Strafsache etwas anderes als ein zivilrechtliches Verfahren sei. Nun gehe es um die Frage, ob es sich bei dem Gedicht um eine Schmähung handle. Die Strafermittlungen seien nur deshalb eingestellt worden, weil die Staatsanwaltschaft keinen Vorsatz habe erkennen können. "Es handelt sich um plumpe, spät-pubertäre Beleidigungen unter der Gürtellinie, ohne Inhalt. Unter dem Deckmäntelchen der Kunst wird schwerste Beleidigung betrieben", wird Sprenger von der "Bild"-Zeitung zitiert.

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Christian Schertz verwies dagegen auf die Kunst- und Meinungsfreiheit und zeigte sich optimistisch: "Ich bin sicher, dass wir spätestens in letzter Instanz gewinnen werden." Nicht ausgeschlossen also, dass sich am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen muss. Im Mai hatte Erdogan bereits eine einstweilige Verfügung gegen Teile des Gedichts erwirkt - diese reichte ihm aber nicht aus.

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