Der Streit zwischen den Marseille-Kliniken und RTL um die kritische Berichterstattung von "Team Wallraff" geht in die nächste Runde: Der Klinikbetreiber hat mit Blick auf das Urteil des Kölner Landgerichts aus der vergangenen Woche angekündigt, in Berufung zu gehen. Der Beschluss des Gerichts sei "in vielen Punkten unzureichend", hieß es in einer Erklärung. So lege das Gericht die Beweislast "unverständlicherweise auf die Schultern der MK-Kliniken, die nun ihrerseits beweisen sollen, dass die einzelnen Berichtsteile unwahr sind".

Warum RTL den Beschluss als Sieg feiert, bleibe das Geheimnis des Senders. "Auch wenn RTL nach all den juristischen Niederlagen, die der Sender bisher gegen die MK-Kliniken kassieren musste, nun bejubeln mag, dass das Gericht zehn von 13 Punkten zurückgewiesen hat, so bleibt letztendlich doch die kühle Tatsache, dass der Beitrag nicht weiter verbreitet werden darf. Auch die Verbreitung zweier weiterer Beiträge von RTL und 'Team Wallraff', die sich gegen die MK-Kliniken richteten, bleibt untersagt", erklärte der Klinikbetreiber. Zugleich verwies man darauf, dass auch die weitere Verbreitung einer Sequenz untersagt sei, "in der eine halbnackte Seniorin zu sehen ist, die heimlich von 'Team Wallraff' unter Verletzung allen Anstandes und der Menschenwürde gefilmt wurde".

Der Konter von RTL ließ freilich nicht lange auf sich warten. "Einer Berufung gegen das Urteil des Kölner Landgerichts sehen wir sehr gelassen entgegen", erklärte RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer gegenüber DWDL.de. Das Landgericht Köln habe ausdrücklich befunden, dass die in dem betreffenden "Team Wallraff"-Beitrag gezeigten Situationen in einem Pflegeheim eine "die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit" sei, an der ein "überwiegendes öffentliches Informationsinteresse" bestehe, so der Sprecher. "Es ist auch unwahr, wenn die Marseille-Kliniken behaupten, wir dürften die beanstandeten Beiträge nicht weiter verbreiten. Das dürften wir, wenn wir mehr als drei Jahre altes Material überhaupt senden wollten, mit Ausnahme weniger beanstandeter Sequenzen sehr wohl."

Bolhöfer verwies zugleich darauf, dass es neben dem Kölner Verfahren noch zwei laufende Verfahren in Hamburg gebe, die sich entweder noch im Stadium der Beweisaufnahme oder im Widerspruchsverfahren befinden. "In keiner Angelegenheit ist bis heute rechtskräftig gegen uns entschieden worden." Die Marseille-Kliniken wiederum sprechen unterdessen davon, dass das Landgericht Hamburg dem Sender im Oktober "eine empfindliche Niederlage und eine schallende Ohrfeiger verpasst" habe. So ist die etwa die Rede von einer "unzulässigen Verdachtsberichterstattung". Zudem fehle es RTL "an einer ausreichenden Distanzierung".

In Köln wiederum kann man das Vorgehen der Marseille-Kliniken nicht nachvollziehen: "Im Übrigen sollte sich Ulrich Marseille, statt teure PR-Agenturen zu beschäftigen, die nur Nebelbomben werfen, einmal fragen, warum RTL gleich dreimal über die unhaltbaren Zustände in seinen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern berichtet hat", sagte der Sendersprecher. "Zu keinem anderen Unternehmen erreichen uns bis heute so viele Hinweise von Mitarbeitern und Betroffenen auf Missstände wie zu den MK-Kliniken."

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