Es ist nun schon fast zwei Jahre her, als bekannt wurde, dass in der Redaktion der "taz" ein Keylogger eingesetzt wurde. Dieser speichert sämtliche Tastaturanschläge, dadurch können dann auch Passwörter herausgefunden werden. Die "taz" stellte wenige Tage nach Bekanntwerden des Falls Strafanzeige gegen den vermeintlichen Täter, einen Redakteur. Nun steht die Keylogger-Affäre aller Voraussicht nach vor einem juristischen Ende. Der Redakteur soll nun 6.400 Euro Strafe zahlen, das hat das Amtsgericht Berlin entschieden. Das berichtet die "taz" auf ihrer Webseite.

Der Redakteur kam laut "taz" nicht zum Verhandlungstermin und kann nun innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Macht er das nicht, gilt er als vorbestraft. Sein Anwalt erklärte am Montag gegenüber der "taz", dass er davon ausgehe, dass sein Mandat auf einen Einspruch verzichten werde.

Mitte des vergangenen Jahres hat die "taz" den Fall, der intern für viel Gesprächsstoff sorgte, journalistisch aufbereitet. Im Zuge der Recherchen hat man auch den mutmaßlichen Täter ausfindig gemacht, der sich nach der Tat abgesetzt hatte. Er lebt derzeit in einem Land in Südostasien, wo genau verrät die "taz" nicht. Das Land habe aber kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland. Dort lebt der Redakteur nun offenbar schon seit fast zwei Jahren. Nach zehn Jahren wäre der Fall übrigens verjährt.