Gut zwei Jahre ist es her, dass Astro TV in der Sendung "Leichter leben" den Esoterik-Clown Piotr Wasabi vor laufender Kamera im Live-Programm begrüßte. Zumindest dachten die Verantwortlichen, einen echten Clown vor die Kamera geladen zu haben. Denn letztlich war es die Kommunikations-Guerilla-Gruppe "Peng! Collective", welche mit dem Auftritt das Programm des Senders kaperte und dem Moderator ein Ei auf den Kopf warf. "Wir finden, Astro TV sollte die Sendelizenz entzogen werden. Das was hier stattfindet, ist Betrug", sagt der Clown damals live in die Kameras.

Der Moderator lächelte die Aktion zwar damals weg, gänzlich folgenlos sollte die Aktion nach Wünschen Astro Tvs aber offenbar nicht sein. Die Firma Adviqo, welche den nicht erst durch das "Peng! Collective" kritisierten Sender betreibt, klagte gegen ein Video der Gruppe. In einem YouTube-Video verwendete das "Peng! Collective" Ausschnitte aus der entsprechenden Sendung, woran sich Astro TV beziehungsweise Advico offensichtlich störte und nun allerdings eine Schlappe hinnehmen musste. Das Landgericht Berlin hat einem "Bild"-Bericht zufolge die Klage abgewiesen.

"Die adviqo AG hat meinen Mandanten wegen der Nutzung von Ausschnitten aus der Sendung 'Leichter Leben' in dem YouTube-Video 'Peng! zu Besuch bei AstroTV' auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von mindestens 3000 Euro und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1140 Euro verklagt", erklärt Anwältin Julia Bezzenberger, welche Jean Peters von "Peng!" vertritt, gegenüber der Boulevardzeitung den Hintergrund der Klage. "Das Landgericht Berlin hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Inhalt des YouTube-Videos eine medienpolitische Meinungsäußerung in Form einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Geschäftsmodell von AstroTV ist und das Video daher ein selbstständiges Werk ist", so die Anwältin weiter.

Die Ausschnitte durften vom "Peng! Collective" damit ohne eine Einwilligung von Adviqo genutzt werden. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Die Adviqo AG kann beim Kammergericht noch in die Berufung gehen.

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