Als Michael Schumacher Ende 2013 beim Skifahren verunglückte und in ein Krankenhaus in Frankreich eingeliefert wurde, entstand durch die Medien eine regelrechte Jagd auf Bilder - und weil es keine von Michael Schumacher gab, stürzte man sich auf diejenigen, die ihn im Krankenhaus besuchten. Corinna Schumacher ging gegen den Funke-Verlag, der in seinen Klatschblättern über Wochen hinweg solche Fotos von ihr zeigte, vor und bekam vom Landgericht einen Schadensersatz in Höhe von 60.000 Euro zugesprochen.

Das Gericht urteilte damals, dass es nicht einzelne Berichte waren, die schwerwiegend gegen das Persönlichkeitsrecht von Corinna Schumacher verstießen, sondern die Hartnäckigkeit, mit denen immer wieder in "Frau aktuell", "Frau im Spiegel" und "Die Aktuelle" berichtet wurde - auch dann noch, als einstweilige Verfügungen und Unterlassungserklärungen vorlagen. Funke ging dagegen in Berufung, scheiterte nun aber auch vor dem Oberlandesgericht. Das OLG entschied, dass die hohe Geldentschädigung gerechtfertigt sei, weil die Betroffenen ansonsten "komplett schutzlos gestellt" seien, wenn sie nicht irgendwann die Gelegenheit bekämen, dem Einhalt zu gebieten, wie Schumachers Anwalt Felix Damm gegenüber der "FAZ" sagte. Funke kann nun noch eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH einreichen.

Das OLG Hamburg hatte Funke auch bereits zu 60.000 Euro Entschädigung verurteilt, weil "Die Aktuelle" auf der Titelseite das Gerücht verbreitet habe, Corinna und Michael Schumacher hätten "vor der Trennung" gestanden - und zwar "ohne einen nachvollziehbaren redaktionellen Anlass". Funke hatte sich dabei einfach auf einen anonymen Facebook-Post bezogen, von dem sie sich auch nicht ausreichend distanziert habe - denn es reiche nicht, diesen als "gemein" und "fies" zu bezeichnen.