Vor rund einem Jahr scheiterten die deutschen Verlage mit einer Kartellklage gegen Google. Das Landgericht Berlin sprach damals von einer "Win-Win-Situation" (DWDL.de berichtete). Nun hat sich dasselbe Gericht nicht mit der Frage des Kartellrechts, sondern mit der urheberrechtlichen Seite beschäftigt. So äußerte das Gericht laut der dpa Zweifel an der Gültigkeit des LSR und warf die Frage auf, ob Deutschland die EU nicht vor der Verabschiedung des Gesetzes hätte informieren müssen. Wenn Deutschland oder andere Länder der EU Gesetzesentwürfe verabschieden, die technische Vorschriften enthalten, die auf Dienste der Informationsgesellschaft abzielen, müssen diese eigentlich in Brüssel vorgelegt werden. Das ist aber nicht geschehen.

Das Gericht hat nun der VG Media und Google einen Monat Zeit gegeben, um sich zu diesem und weiteren Sachverhalten zu äußern. Laut dpa forderte die VG Media das Gericht auf, die Frage der Notifizierung direkt dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, damit will man einen langwierigen Gang durch die Instanzen vermeiden.

Im Laufe der Verhandlung ließ der Vorsitzende Richter Peter Scholz durchblicken, was er vom LSR hält. "Das ist ein sehr schlecht gemachtes Gesetz, dass viele Fragen aufwirft", sagte er laut der dpa. So ging es in der Verhandlung vor allem darum, für welche Inhalte Google nun eigentlich zahlen soll. Im Gesetz heißt es, "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" dürften verwendet werden. Die VG Media meint, die Obergrenze liege bei sieben Worten. Google dagegen wandte ein, sich im Rahmen des Gesetzes zu bewegen. Außerdem würden die Verlage von längeren Anreißern profitieren. Google forderte während der Verhandlung zudem eine feste Zeichen-Obergrenze, die dann auch technisch umgesetzt werden könnte.

Das Leistungsschutzrecht trat am 1. August in Kraft und steht seit jeher in der Kritik. Später drohte Google damit, die Verlagsangebote auszulisten, falls man keine Genehmigung für die Listung habe. Die meisten Verlage knickten daraufhin ein. Auch Axel Springer erteilte eine Genehmigung, nachdem welt.de zuvor viel Traffic durch die kurzzeitige Auslistung verloren hatte. Auch andere Anbieter sperrten die Verlagsseiten aufgrund des LSR aus (DWDL.de berichtete).