Der Kölner Kabelnetzbetreiber NetCologne hat Ärger mit den Medienhütern. Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entschieden hat, ist es dem Unternehmen untersagt, einige private Rundfunkanbieter gegen Entgelt in sein Netz einzuspeisen, während es andere noch ohne Entgelt verbreitet. Bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) waren wegen dieser Praxis zuvor verschiedene Beschwerden eingegangen, darunter von Sport1.

NetCologne hatte seit 2015 im Zuge der Einführung eines neuen Geschäftsmodells die Einspeiseverträge mit Sendern sukzessive umgestellt, was dazu führte, dass einige für die Verbreitung ihrer Programme bereits bezahlen mussten, andere aber nicht. Die ZAK verweist nun auf den Rundfunkstaatsvertrag, nach dem es unzulässig ist, gleichartige Programmanbieter ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln. Zwar dürften Plattformbetreiber neue Verträge einführen, es dürfte jedoch keine Übergangsphase geben, wie sich sich bei NetCologne darstellt.

"Eine solche Praxis der Vertragsumstellung widerspricht dem Verbot der Diskriminierung", sagte der ZAK-Vorsitzende Siegfried Schneider. "Gleichartige Programmanbieter müssen auch gleich behandelt werden. NetCologne ist deshalb gefordert, die Gleichbehandlung aktiv wiederherzustellen." Offensichtlich fällt es dem Kabelbetreiber wegen der Marktmacht einzelner Sender oder Sendergruppen schwer, sein neues Modell durchzusetzen. Diese Tatsache ist jedoch nach Ansicht der ZAK als Rechtfertigung nicht geeignet.