In der vergangenen Woche wurde durch den "Spiegel" bekannt, dass der BND in den vergangenen Jahren viele Journalisten gezielt abgehört haben soll. Rund 50 Telefon-Anschlüsse oder Mail-Adressen von Reportern, unter anderem von der BBC, Reuters und der "New York Times", sollen im Fokus der Ermittler gestanden haben (DWDL.de berichtete). Nun hat RoG Verfassungsbeschwerde gegen den BND eingereicht. Beide Fälle haben allerdings nichts miteinander zu tun: In dem vom "Spiegel" aufgedeckten Fall geht es um eine gezielte Überwachung von Journalisten, RoG geht nun gegen die Massenüberwachung des BND vor.

RoG wirft dem BND vor, im Zuge der Massenüberwachung den Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen überwacht zu haben. Eine entsprechende Klage hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Dezember abgewiesen. Die Begründung damals: RoG habe nicht nachweisen können, tatsächlich von einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis durch den BND betroffen gewesen zu sein. Nun geht die Organisation vor das Bundesverfassungsgericht.

"Die Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage", sagte RoG-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp. "Die bisherige Rechtsprechung verweigert den Betroffenen einen wirksamen Rechtsschutz gegen diese weitreichende Überwachungspraxis. Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen unhaltbaren Zustand endlich beenden wird." Durch die Überwachung des Auslandsgeheimdienstes könnten sich Journalisten nicht mehr darauf verlassen, dass ihre Kommunikation vertraulich bleibt, argumentiert RoG. Man sei aber für viele Journalisten aus Staaten mit autoritärer Führung ein wichtiger Ansprechpartner.