Im April des vergangenen Jahres ist in der "SZ" und auf der Webseite der Tageszeitung ein Artikel mit der Überschrift "Das Phantom" erschienen. Darin ging es um einen ehemaligen Privatdetektiv, der in Zusammenhang mit den damals veröffentlichten Panama Papers stand. Der Mann erwirkte eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Stuttgart, nun hat das OLG in dem Fall entschieden und den Artikel für zulässig erklärt. Dennoch war die Arbeit der Journalisten offenbar nicht ganz sauber.

So gab es in dem Artikel eine detaillierte Beschreibung des vom Kläger bewohnten Anwesens. Gleichzeitig wurde der Ort genannt und der entsprechende Grundbuchauszug veröffentlicht. Das verletze die Persönlichkeitsrechte des Klägers, so die Richter nun. Auch ohne diese Informationen hätten sich die Leser ein gutes Bild machen können, so das OLG. "Auch für die öffentliche Meinungsbildung zur Frage, welchen Lebenszuschnitt sich der Kläger aufgrund seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als 'Geheimagent' leisten kann und ob dieser in angemessenem Verhältnis zu seinen Leistungen steht, genügt die Beschreibung des Anwesens ohne Angabe des Wohnorts."

Auch die Äußerung, dass es Gerüchte über den Kläger gebe, er solle Polizisten bestochen haben, beanstanden die Richter. Diese verletze ebenfalls das Persönlichkeitsrecht und stelle eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung dar, deren Wahrheitsgehalt die "SZ" nicht glaubhaft machen konnte. Der Bezug auf unter anderem mehr als 20 Jahre alte Presseberichte erfülle nicht die Anforderungen an eine sorgfältige Recherche.

Im Wesentlichen wurde der "SZ"-Bericht allerdings bestätigt. So sieht das OLG kein Problem darin, dass der Reisepass des Klägers, auf dem eine seiner Tarnidentitäten zu sehen ist, veröffentlicht wurde. So sei der Mann auch ohne diese Veröffentlichung durch allgemein zugängliche Quellen identifizierbar. Seine zahlreichen Tarnidentitäten sind bereits vor dem Erscheinen des Artikels auf Wikipedia veröffentlicht worden.

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