Seit mehr als einem Jahr besteht der neugewählte ZDF-Fernsehrat nun schon, Marlehn Thieme wurde damals zur Vorsitzende des Gremiums gewählt (DWDL.de berichtete). Seit der letzten Zusammensetzung greift auch die Regelung des Verfassungsgerichts, das geurteilt hatte, in den Gremien von ARD und ZDF dürften maximal ein Drittel Politiker bzw. staatsnahe Personen sitzen. Darüber hinaus gibt es noch ein paar andere Regeln im Staatsvertrag. Eine besagt, dass Mitglieder des Fernsehrats nicht mit privaten Rundfunkunternehmen verbunden sein dürfen. Und genau das ist ein Problem für den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dessen Platz im Gremium noch immer nicht besetzt wurde.

Gegenüber übermedien.de kritisiert BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff nun den Staatsvertrag mit deutlich Worten: "Der Gesetzgeber ist über das Ziel hinausgeschossen", sagt er. Der BDZV wolle sich nicht vorschreiben lassen, wen man in den Fernsehrat zu schicken habe, so Wolff weiter. "Wir halten diese Einschränkung für absolut unangemessen und auch sachlich nicht nachvollziehbar – was hat das ZDF mit Hörfunk zu tun?"

Tatsächlich sind viele Verlage auch mit privaten Radiosendern verbunden, sodass die entsprechenden Personen laut dem aktuellen Staatsvertrag nicht in den Fernsehrat geschickt werden dürfen. Ob der BDZV aber sonst wirklich niemanden finden kann, der den Verband im Gremium vertritt, erscheint fraglich. Wolff will das nun mit "den politisch Verantwortlichen besprechen" und hat sein Anliegen auch bereits in der Politik hinterlegt.

Laut übermedien.de sind im ZDF-Fernsehrat zwei weitere Plätze nicht besetzt. Zum einen der des Landes Sachsen-Anhalt, das einen Vertreter für Heimat und Brauchtum schicken darf. Und dann noch der des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Beide Plätze werden künftig wohl besetzt, die entsprechenden Prozesse laufen bereits - wann genau ist bislang aber unklar.