Weil die Künstlersozialkasse (KSK) die Profi-Tänzer von "Let’s Dance" als Künstler betrachtete, wollte man von der zuständigen Produktionsfirma ITV Studios Germany Geld sehen. ITV wollte nicht zahlen, deshalb ging die Sache vor Gericht. Insgesamt ging es um rund 22.000 Euro in den Jahren 2006 und 2007 - neben "Let’s Dance" war auch die längst eingestellte RTL-Show "Dancing on Ice" betroffen. Hätte die KSK mit der Klage Erfolg gehabt, wäre wohl noch viel mehr fällig gewesen, die Tanzshow läuft schließlich bis heute. Das Bundessozialgerichts hat nun aber entschieden: Die Tänzer sind Sportler und keine Künstler.

Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Demnach werde nicht automatisch jeder Teilnehmer einer TV-Show zu einem Unterhaltungskünstler. Entscheidend sei, wie die konkrete Tätigkeit aussieht. Die professionellen Tänzer würden in den Shows schwerpunktmäßig ihren Tanz zeigen - und der sei Leistungssport. "Der wesentliche Unterhaltungswert der TV-Shows lag in der Inszenierung der prominenten Showteilnehmer", sagen die Richter.

Die Profi-Tänzer seien so etwas wie ein Dienstleister für die Prominenten. Ein weiterer Grund für die Richter, die Profi-Tänzer als Sportler zu klassifizieren ist die Vergütung eben dieser. Im Gegensatz zu den Promis würden die Sportler nämlich deutlich weniger Gage erhalten, durchschnittlich bekämen sie nur rund ein Fünftel des Honorars der Promis.