Der BGH hat den Einsatz von Adblockern erlaubt und damit ein Urteil des Oberlandesgericht Kölns teilweise aufgehoben. 2016 entschieden die Richter zwar, dass das Adblocking grundsätzlich erlaubt sei, sie untersagten aber das sogenannte Whitelisting. Beim BGH sieht man das anders. Das Whitelisting, bei dem die Adblock-Betreiberfirma Eyeo Geld von Unternehmen nimmt, damit deren Werbung angezeigt wird, setze eine Funktionsfähigkeit der Internetseiten von Springer voraus, argumentiert nun der BGH. Und weil Springer Adblock-User auch einfach aussperren kann, und das teilweise ja auch schon tut, sehen die Richter kein Problem in dieser Praxis.

Auch darüber hinaus sieht der BGH in dem Angebot Adblock Plus weder einen unlauteren Wettbewerb noch eine rechtswidrige, aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer und nicht bei der Betreiberfirma Eyeo. Das Medienhaus argumentierte, durch den Einsatz des Adblockers sei das eigene Geschäftsmodell in Gefahr. Eyeo entgegnete daraufhin, dass Springer seine Erlöse im Digitalbereich trotz der stärkeren Verbreitung von Adblockern jährlich im zweistelligen Prozentbereich steigere.

Bei Axel Springer will man das Urteil jetzt nicht einfach so hinnehmen, der Verlag hat bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. "Wir sehen im heutigen Urteil eine Verletzung der über Artikel 5 Grundgesetz geschützten Pressefreiheit, weil Werbeblocker die Integrität von Onlinemedien und deren Finanzierung gezielt zerstören. Programme wie AdblockPlus gefährden die Qualität und Vielfalt von Informationsangeboten und verletzen damit auch die Interessen der Allgemeinheit. Hier geht es um einen Eingriff in den Kern der freiheitlichen Medienordnung", sagte Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer. Unterstützung erhält der Verlag vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV): Durch das Urteil würde "jedes Finanzierungsmodell für journalistische Inhalte im Netz, das auf die Einnahmen von digitaler Werbung setzt, massiv gefährdet", so BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Im vergangenen Sommer gab es ein ähnliches Urteil des Oberlandesgericht Münchens, das entschieden hatte, dass Adblock Plus nicht rechtswidrig ist. Damals scheiterten ProSiebenSat.1, RTL-Vermarkter IP Deutschland und die "Süddeutsche Zeitung" ("SZ") mit ihrer Klage (DWDL.de berichtete). Der Fall landete aufgrund des anderslautenden Urteils des Oberlandesgericht Köln nun vor dem BGH.