Ende März hatte das "Rheinneckarblog" einen Beitrag veröffentlicht, der mit den Worten "In Mannheim kam es aktuell zum bisher größten Terroranschlag in Westeuropa" begann und im weiteren Verlauf im Stil einer Nachrichtenmeldung verfasst ist. Dass anderswo nicht über das vermeintliche "Blutbad apokalyptischen Ausmaßes" berichtet werde, hänge mit einer verhängten Nachrichtensperre zusammen, heißt es darin weiter. Dass es sich hier um eine erfundene Fake-News handelt, wird zwar später im Text aufgelöst - allerdings erst hinter einer Bezahlschranke, auch wenn diese für ein Probeabo zunächst kostenlos zu überwinden war.

Die Staatsanwaltschaft leitete wenig später Ermittlungen gegen den Betreiber des "Rheinneckarblogs", Hardy Prothmann, ein und erwirkte nun beim Amtsgericht Mannheim auch einen Strafbefehl. 9.000 Euro soll Prothmann zahlen, der Vorwurf lautet auf "Störung des öffentlichen Friedens“. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es: "Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass mit dem Artikel die bevorstehende Verwirklichung schwerer Straftaten (Mord, Totschlag bzw. schwere Körperverletzung) in einer Weise vorgetäuscht wurde, die dazu geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, und der Beschuldigte dies auch zumindest billigend in Kauf nahm. Sie hat daher beantragt, eine Geldstrafe zu verhängen.

Zwei andere Vorwürfe, aufgrund derer man ermittelt hatte, ließ die Staatsanwaltschaft hingegen fallen. Prothmann bestreitet, dass es eine Störung des öffentlichen Friedens gegeben habe und wirft der Staatsanwaltschaft vor, ausschließlich Beweise gegen ihn gesammelt zu haben, nicht aber entlastende Faktoren. Auch habe die Staatsanwaltschaft die Kunst- und Pressefreiheit missachtet, weil der "Gesamtkontext" nicht beachtet worden sei. Prothmann hat über seinen Anwalt bereits Einspruch eingelegt, es wird also zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

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