Schon seit September des vergangenen Jahres überprüft die ZAK nun schon, inwieweit RTL II nach der Kürzung der Nachrichten noch als Vollprogramm einzustufen ist (DWDL.de berichtete). Nach wie vor gibt es hier keine Entscheidung: Eine Entscheidung gebe es frühestens Ende März, heißt es von den Medienanstalten auf DWDL.de-Nachfrage. Auf ihrer jüngsten Sitzung hat sich die ZAK dann noch mit einem anderen Fall beim Sender beschäftigt und eine Beanstandung ausgesprochen.

Konkret geht es um die Berichterstattung in den "RTL II News" am 21. August 2018. In einem Bericht ging es um einen tödlichen Verkehrsunfall. Zu sehen war in zwei kurzen Sequenzen im Hintergrund des Bildes, wie eines der jugendlichen Unfallopfer rücklings aus dem Auto heraushing und mit dem Gesicht nach oben auf dem Boden lag. Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass zwei der jugendlichen Unfallopfer am Unfallort verstarben, zu denen auch das auf dem hinteren Beifahrersitz gezeigte Opfer zählte.

Damit hat RTL II laut der ZAK gegen "anerkannte journalistische Grundsätze" verstoßen. Demnach ist auf eine "unangemessene sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität" zu verzichten. "Im Interesse des Schutzes der Opfer und deren Angehörigen muss ein journalistisches Interesse an der möglichst authentischen Berichterstattung über einen Unfallort in derartigen Fällen in aller Regel zurücktreten", so die Entscheidung der ZAK.

Bei RTL II gibt man sich einsichtig und erklärt, dass man die Einhaltung der Programmgrundsätze und journalistischer Grundsätze "außerordentlich ernst" nehme. Ein Sendersprecher räumt einen Fehler ein und erklärt gegenüber DWDL.de: "Bei seitens der ZAK beanstandenden Sequenz handelt es sich um einen Fehler, der im Rahmen der betreffenden Nachrichtenproduktion entstanden ist und zu einer ungewollten Ausstrahlung des betreffenden Bildmaterials geführt hat."