Sky darf keine zusätzlichen Gebühren erheben, wenn Vertragskunden die Service-Hotline des Bezahlsenders anrufen. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden. Die Verbraucherschutzzentrale Bayern hatte den Pay-TV-Sender verklagt, weil dieser eine 0180-Nummer verwendet, für die Gebühren in Höhe von 20 Cent aus dem Festnetz und maximal 60 Cent aus dem Mobilfunknetz anfallen. 

Dies verstoße gegen geltendes Verbraucherschutzrecht, argumentierten die Verbraucherschützer. Dieser Ansicht schlossen sich die Münchner Richter an. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht München in der kostenpflichtigen Service-Hotline "eine unlautere geschäftliche Handlung" gesehen, weil die Kosten höher seien als übliche Telefongebühren. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließen die Richter nicht zu.

Sky wollte die Entscheidung zunächst nicht kommentieren. "Wir werden das Urteil selbstverständlich prüfen und die Entscheidungsgründe des Gerichts bewerten, sobald uns diese vorliegen", teilte Sender gegenüber DWDL.de mit. "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns bis dahin nicht zu dem Urteil äußern können."