Erst vor wenigen Wochen kündigte Antenne Deutschland, ein Konsortium von Media Broadcast und der Absolut Digital GmbH, an, noch im vierten Quartal eine zweite bundesweite DAB+-Plattform an de Start zu bringen (DWDL.de berichtete). Ob das aber wirklich so passieren wird, ist derzeit eher unwahrscheinlich. Antenne Deutschland hat die entsprechende DAB+-Lizenz nun nämlich verloren. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Zuweisungsbescheid der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und Neue Medien (SLM) an das Konsortium aufgehoben.

Die Richter erklärten, dass das Vergabeverfahren von der SLM nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, das muss nun nachgeholt werden. Gegen die ursprüngliche Vergabe hatte die Digital Audio Broadcasting Plattform (DABP) geklagt, dort sieht man sich nun bestätigt. DABP-Geschäftsführer René Laier sagt: "Das Urteil hebt die grob rechtswidrige Vergabe der bundesweiten DAB-Plattformlizenz durch die Landesmedienanstalten an die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG auf. Ich erwarte von der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, dass nun schnellstmöglich eine in jeder Hinsicht öffentlich nachvollziehbare Vergabe der Lizenz für den bundesweiten Plattformbetrieb im Digitalradio erfolgt."

Das Gericht hat eine sogenannte Sprungrevision zugelassen. Damit würden die Beteiligten die nächste Instanz überspringen und dann müsste sich sofort das Bundesverwaltungsgericht der Sache annehmen. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass zumindest eine der Parteien diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wird. Der Rechtsstreit würde sich damit also noch weiter in die Länge ziehen.

Die Medienanstalten hatten Antenne Deutschland schon Mitte 2016 den Zuschlag für den Aufbau der zweiten Digitalradio-Plattform gegeben, der unterlegene Bewerber hatte dagegen aber geklagt und auch eine aufschiebende Wirkung erreicht - die Plattform durfte also bis zur endgültigen Entscheidung nicht starten. Vor einigen Wochen dann hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen die aufschiebende Wirkung aufgehoben.

Die Posse wirft kein gutes Licht auf die SLM und ihren ehemaligen Geschäftsführer Martin Deitenbeck, dessen Vertrag zu Ende März aufgelöst wurde. "Zu den Gründen der Abberufung von Martin Deitenbeck gehört im Übrigen ausdrücklich nicht seine Mitarbeit an dem schwierigen Verfahren um den 2. bundesweiten DAB+-Multiplex", hieß es im Februar von der SLM. Im April scheiterte schließlich der Versuch, den Posten des Geschäftsführers neu zu besetzen. Medienrat und Medienversammlung der SLM standen sich damals unversöhnlich gegenüber (DWDL.de berichtete).