Der ehemalige FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat vor einiger Zeit aufgrund des Ibiza-Videos, das ihn und die gesamte Regierung in Österreich zu Fall brachte, Strafanzeige in München und Hamburg eingebracht. Damit zielte Strache auch auf die Journalisten von "SZ" und "Spiegel" ab, die das Video veröffentlichten und die ganze Sache so erst ins Rollen brachten. Hinzu kamen weitere Anzeigen anderer Personen. Nun hat die Staatsanwaltschaft München I das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten eingestellt. 

Konkret ging es in München um Ermittlungen gegen drei Journalisten und zwei Chefredakteure der "SZ". "Die Prüfung des Sachverhalts ergab, dass sich die Beschuldigten nicht strafbar gemacht haben", hieß es in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. Zwar sei die Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen grundsätzlich strafbar, in diesem Fall ist die Sache aber etwas anders gelagert. So heißt es, dass die Pressefreiheit und "das überragende Interesse an der Berichterstattung über die thematisierten Missstände" überwiegen würden. Es gäbe keine Hinweise darauf, dass die Journalisten das Material auf rechtswidrige Weise erlangt hätten. 

In dem Video trafen sich der damalige FPÖ-Chef Strache und sein Parteikollege Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza mit einer vermeintlichen Oligarchin aus Russland - das war eine Falle. Während des mehrstündigen Treffens ging es unter anderem um Gegenleistungen für Staatsaufträge, eine Finanzierung der Partei vorbei am Rechnungshof sowie eine mögliche Übernahme der mächtigen "Kronen Zeitung" durch die Oligarchin. Bereits im November hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg ihre Ermittlungen in dem Fall eingestellt.