Der 17. Januar 2017 wird wohl aus mehreren Gründen in die Geschichte eingehen. Zum einen, weil der zweite Versuch die rechtsextreme NPD zu verbieten gescheitert ist. Und zum anderen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht einen tiefen Einblick in den Alltag deutscher Online-Redaktionen gibt. Etliche Medien hatten am Dienstagvormittag fälschlicherweise gemeldet, dass die NPD verboten werde. Das stellte sich kurze Zeit als Fehler heraus. Die Verfassungsrichter stuften die Partei zwar als verfassungsfeindlich ein, attestierten ihr aber eine zu geringe Größe, als dass von ihr eine wirkliche Gefahr ausgehen könnte.

"Stern", "Zeit", MDR, Das Erste, Phoenix und viele weitere Medien meldeten via Twitter und auf ihren Webseiten: Die NPD wird verboten. Auch "Spiegel Online" lag zunächst falsch, die Hamburger waren relativ früh dran und sorgten damit wohl auch für eine Reihe an Falschmeldungen in anderen Medien. Via Twitter äußerte sich NZZ.at, der Österreich-Ableger der "NZZ", und erklärte, dass man den Fehler gemacht habe, sich auf "Spiegel Online" zu verlassen. Sowohl NZZ.at als auch NZZ.ch meldeten zuerst die falschen Infos.

Dort spricht man von einem "Missverständnis in der Redaktion" und entschuldigte sich umgehend für den Fehler. "Der nervt niemanden mehr als uns", twitterte die Redaktion von "Spiegel Online". Offenbar kamen viele Journalisten durcheinander, als die Verfassungsrichter zunächst die Anträge vortrugen. Dies interpretierten sie schon als Urteil, das kam aber erst etwas später - und da waren die ersten Eilmeldungen längst verschickt. Die großen Nachrichtenagenturen vermeldeten die Entscheidung korrekt.

Interessant die Unterschiede bei der ARD: Während auch Das Erste via Twitter fälschlicherweise ein NPD-Verbot meldete, wartete man bei der "Tagesschau" einen entscheidenden Moment länger und konnte kurze Zeit später schon das Nicht-Verbot vermelden. Auch der MDR fiel beim Kurznachrichtendienst auf die falsche Meldung rein. "Leider haben wir aus den Ausführungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts vorschnell entnommen, dass dem Antrag auf ein NPD-Verbot stattgegeben wird. Jedoch handelte es sich dabei nur um die Anträge, nicht um das Urteil. Diesen Fehler bedauern wir. Den entsprechenden Tweet, mit dem wir den Livestream zu unserer Sondersendung bewerben wollten, haben wir nach zwei Minuten gelöscht", sagt eine Sendersprecherin von Das Erste gegenüber DWDL.de.

Die fehlerhaften Meldungen kommen für viele Medien zur Unzeit, wird derzeit doch intensiv über Fake News und unehrliche Medien diskutiert. Eine bewusst falsche Information liegt in diesem Fall zwar nicht vor, doch die vorschnellen Eilmeldungen zeigen eindrucksvoll, unter welcher Hektik inzwischen viele Journalisten in Online-Redaktionen arbeiten. Im besten Fall führt das nun zu intensiven Diskussionen in den Redaktionen, damit ähnliches nicht noch einmal passiert. Journalistenschulen haben nun jedenfalls neues Anschauungsmaterial für Lehrveranstaltungen, in denen es um die Genauigkeit in der Arbeit geht. Denn noch immer gilt: be first but be right.

Update (12:25 Uhr): Inzwischen hat sich die Redaktion von "Spiegel Online" noch einmal ausführlich zu Wort gemeldet. Unter der Überschrift "Spiegel Online passiert ärgerlicher Fehler" entschuldigen sich die Journalisten und verweisen auf die falsche Interpretation der Aussagen der Richter. "Fehler dieser Tragweite entsprechen nicht dem Anspruch, den die Redaktion von Spiegel Online an die eigene Arbeit stellt." Man werde den Vorfall zum Anlass nehmen, um Abläufe und Arbeitsweisen zu hinterfragen.

Auch "Zeit Online" hat mittlerweile über das Thema gebloggt und sich entschuldigt. Man habe den vorgetragenen Antrag irrtümtlich für das Urteil gehalten und aufgrund dieser Grundlage die Eilmeldung verschickt. "Wir haben den Fehler sofort danach korrigiert, eine neue, richtige Eilmeldung verschickt und unseren Tweet gelöscht. Dennoch haben wir damit für viel Irritation gesorgt. Es wäre natürlich besser gewesen, lieber einen Moment abzuwarten, um sicherzugehen, dass wir unsere Leser richtig informieren."

Update (14:00 Uhr): Phoenix hatte das angebliche NPD-Verbot als Laufband auf Sendung. Auf Nachfrage teilt der Sender mit: "Eine Eingangsbemerkung des Gerichtspräsidenten wurde wie von anderen Medien auch von uns leider missverstanden. Der Fehler wurde schnell bemerkt und vom Sender genommen. Wir bedauern dies sehr und werden dafür sorgen, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr vorkommen. Unsere Zuschauerinnen und Zuschauer konnten im übrigen die Urteilsverkündigung zum NPD-Verbotsverfahren so ausführlich wie bei keinem anderen Sender in einer Live-Sendung mitverfolgen."