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POOTH WEHRT SICH

Franjo Pooth will gegen "Bild"-Berichte vorgehen


(19.06.2008) Franjo Pooth wirft der "Bild"-Zeitung vor, eine Erklärung der Staatsanwaltschaft quasi erfunden zu haben und kündigt an, gegen die angeblich falsche Berichterstattung nun presserechtlich vorzugehen.

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Franjo Pooth kündigt in einer Presseerklärung an, gegen die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung vorgehen zu wollen. Das Boulevard-Blatt hatte am Dienstag berichtet, die Staatsanwaltschaft Düsseldorf habe Ermittlungen eingeleitet, ob Pooth vor der Insolvenz seiner Firma Maxfield Geld nach Liechtenstein und Österreich schleußen ließ.

"Bild" berief sich dabei auf eine Aussage von Staatsanwalt Mocken, derzufolge der Staatsanwaltschaft eine Anzeige vorliege, in der behauptet wird, Pooth sei mehrfach mit Geldkoffern nach Liechtenstein gefahren. Unter Berufung auf "Bild"-Informationen heißt es zudem weiter, dass zwei ehemalige Maxfield-Mitarbeiter ausgesagt hätten, sie seien von Franjo Pooth mit Geldkoffern nach Luxemburg und Liechtenstein geschickt worden.

Laut Franjo Pooth habe es diese Erklärung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aber nie gegeben. Weder gebe es Ermittlungen bezogen auf diesen Sachverhalt noch lägen der Staatsanwaltschaft die behaupteten Aussagen der ehemaligen Mitarbeiter vor. Staatsanwalt Mocken bestätigte gegenüber DWDL.de Pooths Darstellung. Es gebe zwar ein Schreiben, in dem von Fahrten nach Luxemburg berichtet wird, das biete jedoch keine ausreichende Grundlage für Ermittlungen.



Diese angeblich falsche Darstellung der "Bild"-Zeitung stelle nun "den bisherigen Höhepunkt einer Berichterstattung darf, die sachbezogene Inhalte kaum aufweist und meinem Ansehen erheblichen Schaden zufügt". Daher habe er veranlasst, nun presserechtlich gegen diese Darstellungen vorzugehen. Die "Bild"-Zeitung bekräftigt in ihrer Freitagsausgabe, dass ihr die Aussagen der Staatsanwaltschaft in schriftlicher Form vorlägen.

Mehr zum Thema
Der fragliche "Bild"-Bericht bei Bild.de
 

Franjo Pooth, der seit Monaten durch die Boulevard-Medien gereicht wird, beschwert sich in der Presseerklärung über diese Behandlung: "Besonders schmerzlich vermisse ich, dass für mich offenbar nicht die gesetzliche Unschuldsvermutung zu gelten scheint und dass in keiner Weise berücksichtigt wird, dass ich um jede Aufklärung bemüht bin."




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