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Jürgen Emig
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Urteil im Strafprozess: Jürgen Emig muss ins Gefängnis


(02.10.2008) Am Vormittag wurde im Landgericht Frankfurt das Urteil im Strafprozess um den ehemaligen HR-Sportchef Jürgen Emig gesprochen. Während Emigs Partner Frahm mit einer Bewährungsstrafe davon kam, muss Emig mehr als zwei Jahre hinter Gitter. Dem Urteil zu Folge habe er sich der Untreue sowie Bestechlichkeit schuldig gemacht.

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Jürgen Emig muss einfahren. Am Donnerstag Morgen verhängte das Landegericht Frankfurt wegen Untreue und Bestechlichkeit eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gegen den ehemaligen Sportchef des Hessischen Rundfunks. Während Emig die Strafe auch antreten muss, wird die Strafe gegen Emigs Partner Harald Frahm, der als Geschäftsführer der Tarnfirma SMP tätig war, zur Bewährung ausgesetzt. Frahm kam mit einem Jahr und zehn Monaten davon.

Im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über Sportereignisse im Programm des Hessischen Rundfunks hatte Emigs Firma Sponsoren vermittelt und dem Sender so Zuschüsse zu den Produktionskosten eingebracht. Beträchtliche Summen landeten jedoch in Emigs Taschen.
 



 
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Zuvor hatte die Verteidigung Emigs auf ein Strafmaß plädiert, das zur Bewährung ausgesetzt werden kann, da Emig die Taten unumwunden zugegeben habe. Zudem seien die Konsequenzen aus den Ermittlungen und dem Prozess für den Sport-Journalisten bereits beträchtlich gewesen. Darüber hinaus habe der HR, so der Anwalt, es Emig zudem leicht gemacht, die von ihm etablierte Praxis aufrecht zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert.



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