Sorgt für Wirbel: Die RTL-Reihe Die erforderliche Mehrheit für einen Verstoß nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist allerdings nicht zustande gekommen. Nach einer intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung hat die KJM entschieden, dass weder die Grenze zur Menschenwürdeverletzung noch – angesichts der Sendezeit nach 20.00 Uhr – zur Beeinträchtigung von Zuschauern über zwölf Jahren überschritten ist.
 
Auch wenn die Folgen also rechtlich zulässig sind, äußert das Gremium deutliche Einwände gegen Anlage und Produktionsbedingungen von "Erwachsen auf Probe". "Der vermeintlich pädagogische Ansatz dient RTL als Alibi, um die Schwierigkeiten unerfahrener jugendlicher Protagonisten im Umgang mit teils weinenden und unglücklichen Babys und Kleinkindern als dramaturgische Effekte zu nutzen und zu Unterhaltungszwecken einzusetzen", so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.
 

 
Weiter kritisiert er: "Die jugendlichen Paare werden gezielt überfordert und dadurch zu Fehleinschätzungen im Umgang mit den Kindern gebracht. Von Eltern und Erziehern wird grundsätzlich erst eingegriffen, wenn sich die Kinder in einer gefährlichen oder problematischen Situation befinden. Der Maßstab kann aber nicht sein, dass gerade noch verhindert wird, dass ein Baby vom Wickeltisch fällt. Den Kindern geht es nicht deshalb gut, nur weil ihnen, laut Sendung, gerade noch kein massiver Schaden zugefügt wird."
 
Kritik übt die KJM zudem an der Pressearbeit von RTL im Vorfeld der Sendung. Hier sei anfangs offenbar gezielt der falsche Eindruck erweckt worden, als seien die Babys für vier Tage am Stück den fremden Betreuungspersonen ohne Kontakt zu den Eltern überlassen worden. Diese Ankündigungen hätten verständlicherweise heftigen Widerspruch zahlreicher Personen und Verbände gegen das Format hervorgerufen. In diesem Punkt räumt selbst RTL längst ein, unglücklich kommuniziert zu haben.