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ABGEBLASEN

"Rheinische Post" darf Nachbarverlag nicht kaufen


(26.11.2009) Der Kauf des Zeitungsverlag Aachens durch den benachbarten Rheinische Post Verlag ist abgeblasen. Die Kartellwächter hatten zuvor wettbewerbsrechtliche Bedenken angemeldet.

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Die mehrheitliche Übernahme des Zeitungsverlags Aachen, in dem die "Aachener Zeitung" und die "Aachener Nachrichten erscheinen" durch die Rheinische Post Verlagsgesellschaft ist abgeblasen. Das Bundeskartellamt hatte den beiden Unternehmen zuvor mitgeteilt, dass man den Antrag voraussichtlich in dieser Form ablehnen werde, daraufhin sei er zurückgezogen worden, so das Bundeskartellamt gegenüber "werben & verkaufen".

Die "Rheinische Post" ist schon bislang mit 24,5 Prozent am benachbarten Aachener Verlag beteiligt. Die restlichen Anteile liegen bei den Erben der Zeitungsgründer. Gegen eine mehrheitliche Übernahme durch die "Rheinische Post" meldete das Kartellamt wettbewerbsrechtliche Bedenken an, ohne jedoch Einzelheiten zu nennen.




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