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Jürgen Emig
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BGH-ENTSCHEIDUNG

Urteil: Jürgen Emig war als Amtsträger zu bestrafen


(27.11.2009) Der Bundesgerichtshof hat am Freitag entschieden, dass der ehemalige HR-Sportchef Jürgen Emig trotz der Staatsferne der ARD nicht als Privatperson, sondern als Amtsträger zu bestrafen war.

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Der ehemalige Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, muss nach seiner Verurteilung im vergangenen Herbst seine ihm auferlegte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten antreten. Am Freitag bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Frankfurt aus dem vergangenen Jahr. Demnach war Emig, der wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilt wurde, als Amtsträger zu behandeln.

In einem Urteil, das voraussichtlich auch für die Zukunft große Bedeutung hat, stelle der BGH fest, dass Redakteure im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie Amtsträger zu behandeln seien, auch wenn für ARD, ZDF und Deutschlandradio die Staatsferne gesetzlich vorgeschrieben ist. Da der Staat die Grundversorgung mit Radio- und Fernsehprogrammen nicht selbst übernehmen könne, sei man auf die öffentlich-rechtlichen Sender angewiesen.
 



 
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Die Redakteure stehen nach Ansicht des Gericht in öffentlicher Verantwortung, da ihnen durch ihre Funktion "ein hohes Maß an Vertrauen in ihre Objektivität entgegengebracht" werde, so die Vorsitzende des Strafsenats, Ruth Rissing-van Saan. Wäre Emig nicht als Amtsträger, sondern als Privatperson zu verurteilen gewesen, wäre die Strafe deutlich milder ausgefallen. Bei der Strafverbüßung werden dem Journalisten fünf Monate aus der Zeit der Untersuchungshaft angerechnet.



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