Foto: RTLRTL hat die am Donnerstag von der Kommission für Jugendmedienschutz erhobenen Vorwürfe gegen "DSDS" zurückgewiesen. Man habe anders als von der KJM behauptet nicht gegen geltende Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Vielmehr seien wie mit der KJM vereinbart alle Folgen der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Prüfung vorgelegt worden, die dann auch die Freigabe erteilt habe.

Letzteres bestreitet die KJM allerdings auch nicht. Sie teilte schon am Vortag mit, dass formal aufgrund der Prüfung durch die FSF alles korrekt gelaufen sei und man daher auch keine Sanktionen verhängen könne. Allerdings war die KJM zu einem anderen Urteil als die FSF gekommen. Die KJM könnte aber nur einschreiten, wenn die FSF die Grenzen ihres Beurteilungsspielraumes eindeutig überschritten hätte - was in diesem konkreten Fall nicht passiert sei. Insofern hat RTL natürlich recht, wenn der Sender schreibt: Die Ausstrahlung der Folge war rechtens. 

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Zudem bringt RTL noch ein anderes Argument vor: Nach Angaben des Senders ist die Folge, in der die KJM einen Verstoß erkannt haben will,  gar nicht in der beschriebenen Version im Nachmittagsprogramm zu sehen gewesen. Vielmehr habe RTL dort nur eine gekürzte und damit mit den Jugendschutzbestimmungen konforme Version gezeigt. In der Tat war die "DSDS"-Folge am Nachmittag gekürzt - der kritisierte Teil war allerdings auch dort zu sehen. Christian Körner, Bereichsleiter Kommunikation RTL wirft der KJM eine "bewusst oder unbewusst irreführende Kommunikation" vor, die "der Sensibilität der Thematik nicht gerecht" werde. Dass ausgerechnet RTL im Zusammenhang mit "DSDS" von mangelnder Sensibilität spricht, entbehrt allerdings nicht einer gewissen Komik.