Im Nachgang zum Rücktritt der EKD-Vorsitzenden Margot Käßmann sind bei der Staatsanwaltschaft Hannover vier Anzeigen gegen unbekannt wegen Geheimnisverrats eingegangen. Einen ensprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung" bestätigte die Staatswanwaltschaft auf DWDL.de-Nachfrage. In den Anzeigen geht es um den Vorwurf, dass der "Bild"-Zeitung von offizieller Seite unrechtmäßig Informationen über die Trunkenheitsfahrt der Amtsträgerin mitgeteilt worden sein sollen.Ein Sprecher des Innenministeriums in Niedersachsen schloss der Zeitung zufolge nicht aus, dass die "Bild", deren Berichterstattung für die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Fall ursächlich war, auch von Passanten informiert worden sein könnte. Die Prüfung der Anzeige auf einen hinreichenden Tatverdacht, der Ermittlungen rechtfertigt, wurde an die Staatsanwaltschaft Lüneburg übergeben.
Sollte sich herausstellen, dass die Informationen tatsächlich unberechtigt an die Zeitung gegeben wurden und sollte die Zeitung ein Honorar für die Informationen gezahlt haben, so könnte die Redaktion laut "SZ" wegen Beihilfe belangt werden. Bei Springer selbst bleibt man gelassen. Gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" sage "Bild"-Sprecher Tobias Fröhlich: "Nach unserem Wissen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen unbekannt und nicht gegen 'Bild'." Sollten sich der Ermittlungen auch auf die Zeitung ausdehnen, werde man seine Informanten "selbstverständlich schützen".



