Punkt 12Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im zweiten Quartal fünf Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags im Fernsehen festgestellt. Neben zwei Verstößen des recht kleinen Musiksender RCK-TV, der nicht-jugendfreie Musik-Clips im Tagesprogramm gezeigt hatte, kritisierten die Jugendschützer auch das RTL-Mittagsmagazin "Punkt 12".

Stein des Anstoßes war auch hier ein Musik-Clip: Das im vergangenen Herbst von der Band Rammstein veröffentlichte Video zum Song "Pussy", das die Bandmitglieder als Darsteller in einem Pornovideo zeigt. Das Video darf aufgrund seines pornografischen Inhalts nur im Internet innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe gezeigt werden. RTL hatte jedoch im Beitrag "Skandal um Porno-Video" ausführlich berichtet.

In diesem Beitrag seien "große Teile des Videos mit potenziell problematischen, sexuell aufdringlichen Bildern" gezeigt worden, "ohne sie in einen aufklärerischen oder kritischen Kontext zu stellen", so die KJM. Die in den Augen der Jugendschützer "skandalisierende und sensationsheischende Aufmachung" des Beitrags wecke zudem noch die Neugier von Kindern und Jugendlichen, den kompletten Clip im Web zu suchen. Eine beeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche könne man daher nicht ausschließen.

Ärger eingehandelt hat sich auch ProSieben, erneut mit einer Folge des Formats "Deine Chance! 3 Bewerber, 1 Job", die im Tagesprogramm zu sehen war. Die jungen Bewerberinnen seien darin in eine stereotype Geschlechterrolle gedrängt worden und hätten sich von jungen Männern hinsichtlich ihrer weiblichen Körpermerkmale und deren Wirkung auf Männer bewerten lassen, so die KJM. Da besonders Kinder unter 12 Jahren noch nicht zu einer kritischen Reflexion und Einordnung solcher Geschlechterrollen fähig seien, stelle dies einen Verstoß gegen die Jugenschutz-Bestimmungen dar. 

Ebenfalls gegen diese Bestimmungen verstoßen hat nach Ansicht der KJM Comedy Central bzw. Nick - und zwar allgemein wegen der Ausstrahlung der Reihe "Kenny vs. Spenny", dem noch etwas derberen Vorbild des ProSieben-Formats "Elton vs. Simon" , vor 22 Uhr. Aufgrund des "durchgängig derb-zotigen Sprachgebrauchs und dem direkten - allenfalls vermeintlich komischen - dramaturgischen Bezug der Comedy zum Genre der Pornografie", dürfe die Sendung erst am späten Abend ausgestrahlt werden. Die "vorgeführten gezielten Tabubrüche in Bezug auf Sexualität" seien für unter 16-Jährige möglicherweise problematisch.