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Die Kommission für Zulassung und Aufsicht, die sich seltsamerweise ZAK abkürzt, hat in ihrer Januar-Sitzung in Saarbrücken erneut Verstößte gegen die Gewinnspielsatzung festgestellt. So habe Sport1 in drei "Sportquiz"-Sendungen im März und April unter anderem unzulässigen Zeitdruck erzeugt sowie seine Zuschauer im Unklaren über das Auswahlverfahren und den Schwierigkeitsgrad der Quizfragen gelassen. Zudem seien Hinweispflichten nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Nachdem der Sender damit wiederholt gegen die 2009 in Kraft getretene Gewinnspielsatzung verstoßen habe, verhängte die ZAK Bußgelder in Höhe von insgesamt 55.000 Euro. Ob Sport1 diese zahlen muss, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Für gewöhnlich legen die Sender Widerspruch ein, die Fälle werden vor Gericht verhandelt - zumindest falls man bei den Landesmedienanstalten nicht vorher schon Fristen vertrödelt. Mit 9Live schlossen die Landesmedienanstalten daher im vergangenen November einen Vergleich: 9Live nahm die Klage gegen die Gewinnspielsatzung zurück, die Landesmedienanstalten gegen eine Zahlung von einmalig 100.000 Euro diverse noch offene Bußgeldbescheide. Bei 9Live hatten die Medienhüter diesmal nichts zu beanstanden.

Neben Sport1 beschäftigte sich die ZAK auch mit Bibel TV. Der christliche Sender soll in zwei Ausgaben der Sendung "Der gesunde Weg" gegen das Schleichwerbeverbot verstoßen haben. In dem Gesundheitsmagazin seien u.a. Experten zu Wort gekommen, die über den Nutzen von bestimmten Produkten bzw. Wirkstoffen sprachen, von deren Verkauf sie wirtschaftlich profitieren. Die Zuschauer seien über diese Zusammenhänge im Unklaren gelassen worden. Die Produkte seien zudem mehrfach und deutlich erkennbar im Bild zu sehen gewesen. Die ZAK sprach eine Programmbeanstandung aus.