ARDWie erwartet zieht die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) eine positive Bilanz aus den Drei-Stufen-Tests der einzelnen Landesrundfunkanstalten. Insgesamt 37 Konzepte hatten die Rundfunkräte der ARD-Anstalten zu beurteilen - zwölf davon betrafen übergreifende ARD-Angebote wie zum Beispiel "tagesschau.de". Die Beratungen fanden in mehr als 300 Sitzungen statt. In Einzelfällen wurden - unter anderem wegen der Verweildauern von Inhalten im Netz - von den ARD-Anstalten Modifizierungen an ihren Konzepten verlangt.

Bei den Beratungen rund um die Testverfahren ging es für die Rundfunkräte auch darum, die Identität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter auszuloten. "Den Gremien war es dabei wichtig, die besondere Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet hervorzuheben: nämlich dem Bürger Orientierung in einer unbegrenzt erscheinenden Informationsvielfalt zu bieten und Gewähr für objektive und differenzierte Information zu bieten", heißt es in einer Mitteilung der GVK.
 

 
Die nach wie vor strittige Frage zwischen Öffentlich-Rechtlichen und den Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern ist die Frage, was denn nun diese "Presseähnlichkeit" ist, die laut 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht in den Online-Angeobten von ARD und ZDF gegeben sein darf. Hier scheiden sich die Geister. Um ihre eigene Sicht zu untermauern hat die GVK ein verfassungsrechtliches Gutachten beim ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier in Auftrag gegeben.
 
In dem nun veröffentlichten Gutachten wird - ganz im Sinne von ARD und ZDF - wie folgt argumentiert: Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die Meinungsbildung. Diese finde vermehrt im Internet statt, also müssen auch ARD und ZDF dort vertreten sein. Den Begriff der Presseähnlichkeit legt Papier restriktiv aus, so dass ein Angebot nur dann presseähnlich sei, wenn es sich um eine Eins-zu-eins-Abbildung eines gedruckten Angebots handele. Als Abgrenzungskriterium zwischen Presseprodukten und anderen Angeboten eigne sich laut Papier nur die Gestaltungsart. Sobald ein Angebot "internettypische Kriterien wie umfassende Verlinkungen, interaktive Elemente wie Kommentarfunktionen oder Multimediaelemente" enthalte,  sei der Eindruck der Presseähnlichkeit zerstört.

Darüber hinaus kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass nicht ARD und ZDF in den Bereich der Verlage vordringen, sondern die umgekehrte Entwicklung der Fall sei. So seien Internetangebote mit seinem Angebot von Texten, Tönen, Bildern, die zum Abruf bereit stehen und auch von Verlagen angeboten werden, verfassungsmäßig dem Rundfunk zuzuordnen. "Begibt sich die Presse allerdings auf das Gebiet der Rundfunks, der im modernen Sinne auch Internetangebote umfasst, muss sie die öffentlich-rechtliche Konkurrenz aushalten", so das Gutachten.

Die Verleger sind erwartungsgemäß alles andere als erfreut. "Presse ist nicht nur 'offline', sondern auch das, was unsere Verlage online und mobil verbreiten", so Dietmar Wolff, Chef des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Erneut bezeichnete Wolff den Drei-Stufen-Test als Farce und kündigte an, das Thema vor die EU-Kommission zu bringen.

Die GVK der ARD legt in ihrer Mitteilung Wert auf die Feststellung, dass mit den nun beendeten Drei-Stufen-Tests keine Freifahrtscheine für die ARD-Angebote ausgestellt würden. So sei man offen für Beschwerden über die konkreten Ausführungen der genehmigten Konzepte und werde sich laufend mit der Erfüllung des Internetauftrags der ARD-Anstalten befassen.