Zum Jahresende 2011 musste die Magic Media Company MMC ihr traditionsreiches Studio-Gelände in Hürth-Kalscheuren räumen, nachdem der Eigentümer - einer der berüchtigten Oppenheim-Esch-Fonds - ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hatte. In den Verträgen war allerdings auch für fünf Jahre ein Wettbewerbsausschluss für das Gelände festgelegt. Trotzdem zog als Nachmieter die MP Medienparks NRW GmbH ein und betreibt die Studios für Film- und TV-Produktionen weiter.

Dagegen geht MMC nun schon seit längerem gerichtlich vor und erwirkte im Juli auch bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Eigentümer, also den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I - von der sich die MPN Studios als Mieter allerdings unbeeindruckt zeigten. "Wir haben die Rechtslage mehrfach prüfen lassen. Der Vertrag ist eindeutig und gestattet jede Art von Mediennutzung. Der Streit zwischen MMC und Immobilienfonds hat keinerlei Auswirkungen auf die Produktionen in Hürth", teilte das Unternehmen damlas mit.

Nun ist die Einstweilige Verfügung ohnehin hinfällig: Das Landgericht Köln hob die entsprechende Verfügung nach mündlicher Verhandlung wieder auf. Nach Ansicht des Gerichts ist die Angelegenheit nicht so eilbedürftig, dass sie durch eine Einstweilige Verfügung entschieden werden müsse. Bei MMC gibt man sich trotzdem unverzagt und versucht nun, im normalen Klageverfahren die eigenen Interessen durchzusetzen.

MMC-Chef Andre van Eijden sprach sogar von einer "guten Entscheidung für die MMC". Der MMC zufolge habe das Gericht keinen Zweifel daran gelassen, dass es die entsprechende Klausel im Mietvertrag für wirksam halte, nach der das Gelände fünf Jahre nach der Kündigung nicht für einen Studiobetrieb genutzt werden dürfe: "Ich freue mich, dass das Landgericht Köln in der mündlichen Verhandlung am 31.08. die Gültigkeit der Wettbewerbsklausel bestätigt hat, nach der die Studios in Hürth derzeit nicht für Film- und Fernsehproduktionen genutzt werden dürfen. Wir haben das Mittel der Einstweiligen Verfügung genutzt, um auch der Branche schnell ein klares Signal zu geben. Dies ist gelungen, denn der Markt hat verstanden, dass das Studio- Angebot der vom Fonds in Hürth an den Start gebrachten Betreibergesellschaft MP Medienparks gegen die mietvertraglichen Absprachen verstößt und keinen Bestand haben wird. Jetzt werden wir unser Recht in einem Hauptsacheverfahren durchsetzen."

Ein entsprechendes Klageverfahren werde MMC nun umgehend einleiten. Ob man Einspruch gegen die Aufhebung der Einstweiligen Verfügung einlegen wird, werde noch geprüft, ebenso wie die Frage, ob angesichts der Verstöße gegen das Verbot der Studionutzung in Hürth nun Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen.