Das ZDF hat mit seinem Widerspruch gegen Einstweilige Verfügungen, die die "Zeit"-Journalisten Josef Joffe und Jochen Bittner gegen die Satiriker der ZDF-"Anstalt" erwirkt hatten, vor dem Hamburger Landgericht zumindest teilweise Erfolg gehabt. Stein des Anstoßes war die "Anstalt"-Sendung vom 29. April, in der sich die Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner mit der Verbindung von Journalisten zu Lobbyverbänden befasst hatten. Joffe und Bittner sahen sich darin zu Unrecht in die Nähe von transatlantischen Lobbyverbänden gerückt, das ZDF will lediglich Ungenauigkeiten eingestehen.

Josef Joffe hatte dem ZDF verbieten lassen, zu behaupten, er sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in ebenjener Sendung genannt worden waren. Explizit wurde in der "Anstalt" die Zahl acht ohnehin nie genannt, Joffe hatte die Zahl der Verbindungslinien auf dem Bild gezählt. Joffe sah sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, das Landgericht hat die einstweilige Verfügung nun aber wieder aufgehoben und den Satirikern Übertreibungen oder Ungenauigkeiten zugestanden. Im Falle von Jochen Bittner hob das Gericht das einstweilige Verbot der Äußerung, er habe im Zusammenhang mit der Rede des Bundespräsidenten Gauck vor der Münchner Sicherheitskonferenz für den Bundespräsidenten geschrieben, auf. Eine andere Behauptung bleibt hingegen weiterhin verobten - mehr Details gibt es bei Telepolis.