Die Idee ist gut: Wenn sich die ausgehungerten Dschungelcamper bei "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" nach bestandener Prüfung über ein "Pick Up" freuen, dann könnte die Werbung für den Keks kaum gelungener sein. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat damit nun allerdings ganz offensichtlich ein Problem - und das, obwohl RTL während der Ausstrahlung seine Zuschauer auf Produktplatzierungen hinwies. Nach Ansicht der Medienhüter habe RTL gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages zur Produktplatzierung verstoßen. Demnach sind Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung unzulässig, wenn das Produkt im Verlauf einer Sendung zu stark herausgestellt werde. Diese Grenze habe der Sender durch die übermäßige Hervorhebung des Produktes in Form enthusiastischer Äußerungen der Teilnehmer überschritten.

Ärger handelte sich RTL ferner auch mit der Ausstrahlung eines Werbespots für eine CD von Helene Fischer ein. Dabei geht es um den Hinweis "RTL präsentiert", durch den man im November vergangenen Jahres gegen das Trennungsgebot verstoßen habe. In der Sendung wurde innerhalb eines Werbeblocks ein Spot für die neu erschienene Musik-CD ausgestrahlt. Am Ende des Spots ist neben der CD ein RTL-Logo abgebildet. Es erfolgte anschließend jedoch keine Ausstrahlung eines Werbelogos, sodass nach Ansicht der ZAK der Eindruck entstehen konnte, es handele sich um einen redaktionellen Tipp. Einen ganz ähnlichen Fall gab es auch bei Sky Cinema wegen der Ausstrahlung des "Sky Action Tipps". Durch die optische und verbale Ankündigung habe der Eindruck entstehen können, dass der laufende Werbeblock beendet sei und ein redaktioneller Programmteil, nämlich ein von Sky inhaltlich aufbereiteter Tipp, folgte. Tatsächlich folgte jedoch ein Werbespot. Die ZAK wertet das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag, weil die Unterscheidbarkeit von Werbung und redaktionellem Inhalt nicht gewährleistet war.

Eine Beanstandung sprach die ZAK auch gegen N24 aus. Hier geht es um einen im Magazin "N24 Drive" ausgestrahlten Beitrag über Winterreifen. Die starke Präsenz eines Reifenherstellers wurde als unzulässige Schleichwerbung bewertet.