Der Deutsche Presserat hat am Freitag insgesamt neun Rügen ausgesprochen Eine nicht-öffentliche Rüge erhielt dabei die "B.Z." für ihre Berichterstattung über einen schweren Autounfall, bei dem sie mit der Unfallschilderung auch ein Foto eines Opfers gezeigt hat. Es wurde ohne Einwilligung der Angehörigen aus einem sozialen Netzwerk kopiert und veröffentlicht. Und auch sonst ging es bei den Tagungen des Presserates in Berlin nicht zuletzt um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
Nicht-öffentliche Rügen erhielten in diesem Zusammenhang "Bild.de" und die "Dresdner Morgenpost" für ihre Berichterstattungen über den Mord an einem 23-jährigen Mann, dessen zerstückelte Leiche aus einem Fluss gezogen worden war. Das Leben des Getöteten wurde detailliert beschrieben. Dabei wurden auch Spekulationen von Nachbarn über seine Intimsphäre veröffentlicht. Illustriert waren die Artikel zudem mit mehreren privaten Fotos. Die "Dresdner Morgenpost" erhielt zudem eine öffentliche Rüge, weil sie den Suizid eines Teenagers detailliert schilderte.
Unterdessen wurde die "Lünepost" bereits zum zweiten Mal für ihr "Glückskreis"-Gewinnspiel gerügt. Dabei wird das Foto einer Menschenmenge gezeigt - das Gesicht einer der dort abgebildeten Personen wird von der Zeitung durch einen farbigen so genannten "Glückskreis" hervorgehoben. Der Person wird ein Einkaufsgutschein von 25 Euro versprochen, wenn sie sich innerhalb von vier Wochen bei der Zeitung meldet. Mit dieser Praxis verstoße das Blatt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Beschwerdeausschuss hält es für ethisch nicht vertretbar, dass die betreffenden Personen ohne ihr Wissen in der Zeitung veröffentlicht werden.
Eine öffentliche Rüge gab es für das "PC-Magazin", weil es sich in einem Artikel unter Nennung von konkreten Websites mit verschiedenen Möglichkeiten zum illegalen Download von Musik, Filmen und Software aus dem Internet befasste. In der Berichterstattung und einer beigestellten Tabelle bewertete die Redaktion unter anderem das Risiko für den User bei Nutzung des jeweiligen Download-Dienstes. Der Presserat sah in der Veröffentlichung eine Verletzung des Ansehens der Presse. Die Zeitschrift war bereits 2006 in zwei Fällen für ähnlich gelagerte Veröffentlichungen gerügt worden.
Auch das "Deutsche Waffenjournal" erhielt eine öffentliche Rüge für einen Kommentar in der Online-Ausgabe der Zeitschrift, in dem eine zynische und menschenverachtende Äußerung eines Dritten ohne kritische Distanz veröffentlicht wurde. Die "Bunte" erhielt eine Rüge für diverse Berichte in verschiedenen Ausgaben, die alle gegen die Trennung von Werbung und Redaktion verstoßen. Ebenfalls gerügt wegen einer Verletzung des Trennungsgrundsatzes wurde der "Weser-Kurier".