Es ist wieder Zeit für den charmantesten Negativ-Preis der Medienbranche: Bereits zum siebten Mal ehrt die Redaktion des Medienmagazins DWDL.de Personen, Unternehmen und Leistungen des vergangenen Jahres, die "ziemlich ui-jui-jui" waren. Hintergrund dieser seit 2008 vergebenen Auszeichnung ist eine Aussage des ehemaligen ARD-Programmdirektors Günter Struve, der einen gewagten Auftritt der Künstlerin Lady Bitch Ray in der Sendung "Schmidt & Pocher" gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" mit zum Kult gereiften Worten kommentierte, diese Sendung sei "ziemlich ui-jui-jui" gewesen. In Anerkennung dieser charmanten, aber deutlichen Kritik verleiht das Medienmagazin DWDL.de den Goldenen Günter. In dieser Woche werden wir Ihnen jeden Tag einen der Gewinner vorstellen.

Der Goldene Günter© DWDL / Bulo
Der Goldene Günter 2014 in der Kategorie "Unfreiwilliger Bumerang des Jahres" geht an das Leistungsschutzrecht und seine geistigen Väter, die deutschen Verlage.

Beginnen wir mit einem vorweihnachtichen Gedankenspiel: Sehnsüchtigst wünscht sich der kleine Axel ein schickes, rasantes Skateboard. Dass er seine Eltern nicht länger beknien muss, hat er nach Monaten eingesehen. Die halten das für zu gefährlich. Doch zum Glück gibt es ja noch Oma und Opa, die sich etwas leichter bequatschen lassen. So liegt das lang ersehnte Board schließlich doch noch unterm Weihnachtsbaum, und die Geschichte könnte für den kleinen Axel ein Happy End haben. Hat sie aber nicht. Denn der kleine Axel ist noch zu klein, um die Rollen allein am Board zu montieren, dazu braucht er seinen Papa. Doch was macht der? Versteckt das Sehnsuchtsobjekt im obersten Kellerregal. Der kleine Axel ist zu klein, um es dort zu finden. Er weint bitterlich.

Bloß weil Weihnachten ist, geht nicht jede Geschichte gut aus. Und bloß weil gewählte Politiker, die wiedergewählt werden wollen und dazu die Medien brauchen, sich gegenüber Verlegern wie Oma und Opa verhalten, ist nicht jedes ihrer Geschenke von praktischem Nutzen. Der große Axel (Springer) hatte bekanntlich 2013 im Verbund mit vielen anderen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen die Einführung eines "Leistungsschutzrechts für Presseverleger" zusammenlobbyiert. Seither heißt es in Paragraph 87g des deutschen Urheberrechts: "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten." Ein Paragraph, der sich dieses Jahr endgültig als nutz- und wirkungslos erwiesen hat.



Im Sommer markierte die VG Media - als Vertreterin von 138 Verlagsunternehmen mit 219 redaktionellen Online-Angeboten - zunächst noch den starken Mann. Weil Google - Leistungsschutzrecht hin oder her - nach wie vor nicht bereit war, für die Verwertung kurzer Textausschnitte zu zahlen, verklagte man den kalifornischen Internet-Riesen erst vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts und reichte dann auch noch Beschwerde gegen ihn beim Bundeskartellamt ein. "Google zwingt die Verlage quasi, auf das eben erst verabschiedete Leistungsschutzrecht zu verzichten", gab Verleger Christian DuMont Schütte zu Protokoll. "Andernfalls werden die Angebote der Titel nicht mehr auffindbar sein. Diese Drohung, bei einer Suchmaschine mit dieser Marktmacht gar nicht mehr vorzukommen, ist nach unserer Bewertung ein Missbrauch ihrer Stellung mit weitreichenden Folgen für die deutschen Verlage."

Bekam Google es angesichts eines solch entschlossenen Auftretens mit der Angst zu tun? Eher nicht. "Wir sind überzeugt, dass unsere Angebote mit dem Leistungsschutzrecht in Einklang stehen", erklärte der Suchmaschinenbetreiber. "Jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob seine Inhalte über Google-Dienste angezeigt werden oder nicht." Tatsächlich hatten sich die Verlage auch nach Verabschiedung des Leistungsschutzrechts "provisorisch" damit einverstanden erklärt, ihre Inhalte entgeltlos zur Verfügung zu stellen. Das ebenfalls von der VG Media verklagte Yahoo ging sogar einen Schritt weiter und reichte im August beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht ein.

Dass sich der groß aufgezogene LSR-Streit für die Verlage zum unfreiwilligen Bumerang entwickeln würde, war spätestens Ende August absehbar, als das Kartellamt die VG-Media-Beschwerde als "nicht schlüssig" abwies. Stattdessen müsse man eventuell dem Verdacht nachgehen, ob nicht die VG Media selbst in Sachen Leistungschutzrecht ein verbotenes Kartell darstelle, so die Kartellwächter. Alsbald bröckelte die Front mehr und mehr. Erst fingen Telekom, Web.de und GMX an, die von der VG Media vertretenen Verlagsangebote aus ihren Suchergebnissen auszulisten - dann kündigte Google an, sowohl bei Google News als auch in der klassischen Suche künftig auf Textausschnitte und Vorschaubilder verzichten zu wollen, stattdessen von Springer, Burda, Funke & Co. nur noch die nackten, verlinkten Artikel-Überschriften anzuzeigen.

"Google unterstützt Presseverlage nach Kräften, auch online eine Lesergemeinde aufzubauen - und Geld zu verdienen", schrieb Deutschland-Chef Philipp Justus im Google-Blog. "Jeden Monat leiten wir über eine halbe Milliarde Klicks zu deutschen Nachrichtenseiten. Jeder dieser Klicks ist für Verlage Schätzungen des amerikanischen Zeitungsverbandes zufolge zwischen 12 und 16 Cent wert." So mochte es die VG Media nicht betrachten. Ihr Kommentar zur geplanten reduzierten Suchtreffer-Anzeige: "Google erpresst Rechteinhaber!" Dennoch knickten die Verlage im Oktober wenige Stunden vor Auslaufen des Google-Ultimatums ein: Man habe die VG Media gebeten, "eine widerrufliche 'Gratiseinwilligung' in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären". Zu diesem "außergewöhnlichen Schritt gegen ihren Willen" sahen sich die Verleger laut VG Media aufgrund der "überwältigenden Marktmacht von Google gezwungen. Den Presseverlegern drohen andernfalls Umsatzeinbußen, die auch zu weiteren Insolvenzen führen können."

Deutlicher hätte man kaum zugeben können, welch hohen wirtschaftlichen Nutzen die Verlage aus den Diensten von Google ziehen, für die Google aus ihrer Sicht auch noch zahlen soll. Wer erpresst hier also wen? Das bestätigte auch ein kleines Extra-Experiment von Springer: Für "Welt.de" wurde die Einwilligung um zwei Wochen verzögert und erst Anfang November erteilt. In diesem Zeitraum habe die verkürzte Darstellung der Suchergebnisse zu einem Traffic-Minus von fast 40 Prozent geführt, über Google News sei der Traffic gar um fast 80 Prozent eingebrochen. "Das ist vielleicht der erfolgreichste Misserfolg, den wir je hatten", so Springer-Boss Mathias Döpfner. "So traurig es ist, aber wir wissen jetzt sehr präzise, wie massiv die Folgen der Diskriminierung sind, wie sich die Marktmacht von Google tatsächlich auswirkt und wie Google jeden bestraft, der ein Recht wahrnimmt, das der Deutsche Bundestag ihm eingeräumt hat."

Grüne und Linke haben inzwischen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Leistungsschutzrechts in den Bundestag eingebracht. Ob sie sich damit durchsetzen können, ist fraglich. Dass nicht nur deutsche Verleger eine - nun ja - schwer inkonsequente Position gegenüber Google einnehmen, zeigt aktuell der Blick nach Spanien: Dort hat der Online-Gigant sein Angebot Google News vor drei Tagen abgeschaltet, weil zum 1. Januar ein neues Urheberrechtsgesetz in Kraft tritt, das Suchmaschinen auch bei kurzen Textschnipseln zum Zahlen verpflichtet. Nun fordert der spanische Verlegerverband, der maßgeblich auf das Gesetz hingewirkt hatte, die Regierung auf, Google zum Revidieren der Schließung zu bewegen. Dass der müßige Kampf in Deutschland auch im nächsten Jahr weiter aufflackern wird, steht zu vermuten. Dabei könnte man eigentlich wissen, dass ein Bumerang immer wieder zurückkommt - egal, wie oft man ihn wirft.

Der Goldene Günter 2014