Timo C. Storost hat sich einen Traum erfüllt. Das Fernsehen scheint den jungen Mann derart zu begeistern, dass er seinen eigenen Sender gründete. Zehn Jahre ist das bereits her – ein Grund zum Feiern, dachte sich Storost und stellte eine mehrstündige Live-Show auf die Beine. Low Budget zwar, aber doch mit einem Produzenten und mehreren Kameramännern. In einer Dortmunder Spielbank, dort, wo der Circus Roncalli noch wenige Tage zuvor eine große Dinner-Show veranstaltete, stand Storost am vorvergangenen Samstag zusammen mit einer Co-Moderatorin auf der Bühne, um über Stunden hinweg mit dutzenden Gästen über den Sender zu sprechen, der für ihn unbestritten eine echte Herzensangelegenheit ist.

Der Sender, um den es geht, hört auf den Namen Family TV, und das Erstaunlichste an ihm ist, dass er überhaupt noch existiert. Seit einiger Zeit hat Timo C. Storost nämlich gehörigen Ärger am Hals. Eineinhalb Jahre ist es her, dass die Medienanstalten aus Baden-Württemberg und Bayern dem Kanal und seinem Ableger Blizz die Sendelizenz entzogen, weil, so ließen die bayerischen Medienhüter der BLM verlauten, "ein nicht unerheblicher Teil" des Programms mit Inhalten bestritten wurde, "für die der Anbieter keine Urheberrechte hatte". Storost machte also nach Angaben der Medienhüter Programm, ohne die Rechte für die Inhalte erworben zu haben.

In einem konkreten Fall, den die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten – kurz ZAK – vor fast zwei Jahren rüffelte, stand der Vorwurf im Raum, dass Family TV den prominent besetzten Hollywood-Kassenschlager "Grand Budapest Hotel" ausgestrahlt haben soll, obwohl man die Rechte daran gar nicht besaß. Schon in den Jahren zuvor zeigte der Sender internationale Serien unter anderem Namen, was die Vermutung nahelegt, dass auch hier möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Branchenbeobachter schüttelten zwar gerne den Kopf, wenn es um Family TV ging, doch passiert ist lange nichts.

Stattdessen kann Timo C. Storost bis heute sogar verblüffende Erfolge verbuchen. Sein Sender ist mittlerweile über Astra und wurde in zahlreiche Kabelnetze eingespeist. Auch Vodafone oder Zattoo konnte der Selfmade-Senderchef laut Eigenbeschreibung von einer Verbreitung überzeugen. Gleichzeitig scheint sich der britische TV-Riese ITV, der auch auf dem deutschen Markt mit einem erfolgreichen Produktionsarm agiert, nicht weiter daran zu stören, dass Storost in Augsburg seit Jahren eine Firma namens ITV Media Group betreibt. Und so scheint es, als habe sich Storost mit der Zeit sicher sein können, dass seine teils dreist wirkenden Aktionen folgenlos bleiben würden.

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Gewissermaßen als Höhepunkt der Geburtstagsshow wurde die Umbenennung von Family TV in tm3 angekündigt – die Wiedergeburt einer bekannten Marke, die einst sogar dem Medienzar Rupert Murdoch gehörte. Als Frauensender gestartet und zwischenzeitlich zur Champions-League-Heimat avanciert, endete der Kanal schließlich mit ruiniertem Ruf unter dem Namen 9Live. Seit ProSiebenSat.1 den Anrufsender kaufte, lagen die Rechte an tm3 bei der Sendergruppe in Unterföhring.

Vorbeugend lässt ProSiebenSat.1 ausrichten, man habe mit dem neuen Sender nichts zu tun und die Verwendung des Namens sei nicht abgestimmt gewesen. Tatsächlich hat Storost die Markenrechte schon vor einiger Zeit erworben. Angesprochen auf das Logo, das sehr stark an das frühere tm3-Signet erinnert, bei genauem Hinsehen aber leichte Unterschiede aufweist, betont Storost, man habe das Logo bereits 2017 einer "Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durch eine renommierte Kanzlei unterzogen". Schon damals wollte er tm3 als weiteren Sender an den Start bringen, was die Medienanstalten jedoch seinerzeit untersagten. 

Inzwischen droht Haft

Nicht ausgeschlossen, dass er jetzt noch einmal bei der Kanzlei vorstellig werden muss, schließlich steckt der umtriebige Fernsehmacher seit dem Beschluss der Medienanstalten in einer juristischen Auseinandersetzung, die ihn am Ende teuer zu stehen kommen könnte. Mehrfach seien Zwangsgelder in zunächst vierstelliger und anschließend sogar fünfstelliger Höhe festgesetzt worden, sagt ein BLM-Sprecher vergangene Woche gegenüber DWDL.de. Auf Antrag der Medienanstalt ordnete das Augsburger Verwaltungsgericht im Herbst gar eine Woche Ersatzzwanghaft an, gegen die Storost wiederum Beschwerde einlegte.

Auch gegen den Bußgeldbescheid legte Storost Einspruch ein, sodass das Verfahren über die Staatsanwaltschaft Augsburg an das Amtsgericht abgegeben wurde, wo die Hauptverhandlung bislang noch auf sich warten lässt. Der Fall zieht sich also weiter in die Länge, was zumindest nach außen hin den Eindruck erweckt, Storost führe die Medienanstalten am Nasenring durch die Manege. Dem widerspricht ein BLM-Sprecher. Man sehe "dem Treiben von Herrn Timo Storost keineswegs tatenlos zu", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Im Rechtsstaat könne eben jede hoheitliche Maßnahme zur gerichtlichen Prüfung gestellt werden. Ähnlich äußert sich die LFK. Klar ist, ein solcher Fall ist in der deutschen Fernsehbranche einmalig.