Foto: Berliner VerlagBereits seit April 2005 gibt es online eine Publikation unter dem Titel "Berliner Tageszeitung", die von der German Solution Deutschland GmbH betrieben wird. Nach eigenen Angaben hätte im Dezember vergangenen Jahres auch eine gedruckte, 16-seitige Print-Ausgabe im Tabloid-Format auf den Markt kommen sollen, die für lediglich 10 Cent an den Mann gebracht werden sollte. Doch dazu kam es nicht - nach Angaben  von German Solution aufgrund einer einstweiligen Verfügung.

So sah sich der Berliner Verlag, der unter anderem die "Berliner Zeitung" herausgibt, durch eine Publikation unter dem Titel "Berliner Tageszeitung" offenbar in seinen Markenrechten verletzt und erwirkte vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die German Solution GmbH, die die Nutzung des Namens "Berliner Tageszeitung" im Zusammenhang mit der Veröffentlichung online oder als Print-Ausgabe verbot.

Diese einstweilige Verfügung wurde nach Angaben der "Berliner Tageszeitung" aber am 22. Januar vom Landgericht Berlin wieder aufgehoben, da "die Berliner Verlag GmbH mit großen Worten behauptete Eilbedürftigkeit und Verwechslungsgefahr durch das Gericht zutreffend nicht angenommen wurde" und keine Verwechslungsgefahr zwischen den Namen "Berliner Zeitung" und "Berliner Tageszeitung" bestehe.

Im Gegenzug lässt die German Solution Deutschland GmbH nach eigenen Angaben nun eine Schadensersatzklage in sechsstelliger Höhe gegen den Berliner Verlag vorbereiten. Schließlich seien durch die Verschiebung der Print-Ausgabe Werbeeinnahmen verloren gegangen. Neben dem Berliner Verlag ist nach Angaben von German Solution zudem noch ein anderer "namhafter Verlag" mit Abmahnungen gegen die "Berliner Tageszeitung" vorgegangen. Das Unternehmen vermutet dahinter ein "konzertiertes Vorgehen". "Sinn und Zweck kann es nur sein, eine junge und dynamisch aufstrebende Tageszeitung in Berlin zu verhindern", erklären die Rechtsvertreter in einem Video auf der eigenen Homepage.