Foto: Mobiles Fernsehen DeutschlandDie neue Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat das DVB-H-Projekt von Mobile 3.0 für endgültig gescheitert erklärt. Vor rund einem Monat waren Gerüchte aufgekommen, dass die Betreiber des Handy-TV-Dienstes, das eigentlich Ende dieses Jahres endlich seinen Marktstart mit dem Standard DVB-H erleben sollte, ernsthaft über einen Ausstieg aus dem Unterfangen nachdenken. Daraufhin hatten die Landesmedienanstalten das Unternehmen aufgefordert endlich Klarheit zu schaffen.

Heute nun heißt es von der ZAK: "Mobile 3.0 konnte das eigene im Rahmen der Ausschreibung vorgelegte Gesamtkonzept nicht umsetzen und weder Verträge über den Netzbetrieb noch mit Vertriebs- und Marketingpartnern vorlegen. Dazu hat das Betreiberkonsortium in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass es die Rahmenbedingungen nicht mehr als ausreichend einschätzt, um an dem ursprünglichen Gesamtmodell unverändert festzuhalten. Wir ziehen daraus den Schluss, dass ein Festhalten an diesem Pilotversuch das DVB-H-Projekt nicht weiter bringt", so Thomas Langheinrich, der Vorsitzende der Kommission.

Auch ein in Aussicht gestellter Einstieg eines möglichen neuen Investors in das Konsortium sei für die Landesmedienanstalten kein gangbarer Weg, weil die Gesamtsituation sich nicht ändern würde. Zum Betreiberkonsortium Mobile 3.0 gehören bislang unter anderem auch die Verlagsgruppen Burda und Holtzbrinck.

"Wir erwarten, dass das Konsortium Mobile 3.0 bis Ende Oktober die Lizenzen zurückgibt", so Langheinrich. Andernfalls werde man ein Widerrufsverfahren einleiten. Abgeschrieben ist DVB-H für die Landesmedienanstalten nach dem Fehlschlag aber noch lange nicht. "Mit einer schnellen Rückgabe wird der Weg frei für einen möglichen Neustart von DVB-H unter veränderten Rahmenbedingungen. Damit kann auch auf die veränderten technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angemessen reagiert werden", erklärt Langheinrich.

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Durch den am 1. September in Kraft getretenen neuen Rundfunkstaatsvertrag gibt es ertmals eine bundesweit einheitliche gesetzliche Grundlage für den Plattform-Betrieb von DVB-H. Ein Neustart könnte daher gleich in einem auf längere Zeit angelegten Regelbetrieb erfolgen und die veränderte Marktlage berücksichtigen, heißt es in einer Stellungnahme der ZAK. "Wir sollten alle Anstrengungen unternehmen, um gemeinsam mit den Marktteilnehmern den Schatz DVB-H doch noch zu heben", so Langheinrich.