Bild: NDR/Dirk UhlenbrockEine Äußerung von Eva Herman über die Familienpolitik im Dritten Reich sorgte während einer Buchpräsentation der Moderatorin und Autorin Sommer 2007 für Wirbel und zog unter anderem Hermans Rausschmiss beim NDR nach sich. Im Zusammenhang mit Hermans Äußerungen während der Veranstaltung veröffentlichte der Springer-Titel "Hamburger Abendblatt" ein Zitat, dessen Verwendung das Oberlandesgericht Köln nun  nach einem Berufungsverfahren untersagte.

Zitiert wurde Herman in der Zeitung mit den Worten: "Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter". Das Oberlandesgericht gab Herman in sofern Recht, als dass es sich bei dem Zitat nicht um die Wiedergabe einer tatsächlichen Äußerung gehandelt habe, sondern um "eine Auslegung der tatsächlich von Herman anlässlich der Pressekonferenz gemachten mehrdeutigen Äußerung". Der Artikel hätte dies deutlich machen müssen, so das Gericht.
 

 
Der Artikel habe Herman in einem negativen Licht erscheinen lassen, "da die Äußerung letztlich den Unrechtscharakter des NS-Regimes bagatellisiere, indem sie diesen auf ein in jedenfalls Teilen erträgliches, in Wirklichkeit dann doch nicht so schlechtes Maß reduziere", so das Gericht in einer Mitteilung. Da Eva Herman zu der Zeit auch als Nachrichtensprecherin tätig war, was eine Vorbildfunktion beinhalte, sei ihre soziale Wertgeltung durch das Zitat zudem "massiv beeinträchtigt und herabgewürdigt" worden.

Da das Gericht in dem Zitat der Zeitung eine "schwer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung sieht", wurde Herman zudem eine Geldentschädigung in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen, die der Springer-Verlag nun zahlen muss. Den verantwortlichen Redakteuren des "Hamburger Abendblatts" wirft das Gericht vor, dass sie sich nicht vergewissert haben, "ob die Äußerung Hermans tatsächlich so bei der Pressekonferenz gefallen war, zumal dort keine vorbereitete Erklärung verlesen worden sei, sondern freie Redebeiträge gewechselt worden seien".

Der weitere Verlauf der Karriere von Eva Herman, inklusive dem Rauswurf beim NDR und einer großen Medien-Berichterstattung, wird von der Entschädigung jedoch nicht abgedeckt. "Für diese weiteren Auswirkungen sei nicht allein der Springer-Verlag verantwortlich zu machen", teilt das Gericht mit. Eine Revision gegen das OLG-Urteil ist nicht möglich. Allerdings kann der Axel Springer Verlag Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erheben.

Mittlerweile vom Tisch ist die gerichtliche Auseinandersetzung von Eva Herman mit der "Bild", nachdem die beklagte Redakteurin ihre Berufung gegen vorherige Urteile des Landgerichts zurückgenommen hatte. Hier ging es darum, dass Kolumnist Franz-Josef Wagner Eva Herman in "Bild" und bei "bild.de" als "dumme Kuh" bezeichnet hatte, worin das Gericht den Tatbestand der Beleidigung erfüllt sah. Diese Formulierung darf "Bild" im Zusammenhang mit Eva Herman nun nicht mehr verwenden und muss der Moderatorin zudem einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zahlen.