Foto: FRDas Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main, in dem die "Frankfurter Rundschau" erscheint, entkommt einer millionenschweren Geldbuße. Nachdem der Verlag Einspruch gegen die im vergangenen Februar vom Bundeskartellamt verhängte Geldbuße in Höhe von 4,13 Millionen Euro eingelegt hat, gab die Behörde dem Antrag bereits vor einiger Zeit statt, wie nun der Branchendienst "wuv.de" berichtet.

Die Aufhebung der Geldbuße ist dem Bericht zufolge einer Gesetzesnovelle aus dem vergangenen Frühjahr geschuldet. In dem Verfahren ging es um die Übernahme der Frankfurter Stadtanzeiger GmbH durch den "FR"-Verlag im Jahr 2001. Der Zusammenschluss war nach Auffassung des Kartellamtes nicht ordnungsgemäß angemeldet worden, was erst im im Jahr 2008 bei der Überprüfung einer anderen Übernahme auffiel.
 

 
Bei seinem Widerspruch hat der Verlag nicht bestritten, dass die Übernahme damals nicht angezeigt worden sei. Allerdings sei das unter dem inzwischen bereits verstorbenen Geschäftsführer Dr. Horst Engel geschehen. Der heutigen Geschäftsführung sowie den neu eingetretenen Gesellschafter DuMont und DDVG sei das Versäumnis hingegen gar nicht bekannt gewesen. Den "Altvorgang" zum Anlass für ein Bußgeld in dieser Höhe zu nehmen, sei "schon für sich völlig überzogen", zumal der "Stadtanzeiger" nie mit Gewinnen zum Ergebnis der "Frankfurter Rundschau" beigetragen habe. Außerdem habe es sich um einen Formfehler gehandelt, der mittlerweile bereits verjährt sei, argumentierte der Verlag.