An Kritikern mangelt es dem neuen Rundfunkbeitrag nicht. Nun dürften sich viele von ihnen bestätigt sehen: Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat nämlich ein Gutachten in Auftrag gegeben, wonach der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart will einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zufolge herausgefunden haben, dass der Beitrag in die Handlungsfreiheit von Unternehmen eingreife und daher nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar sei.

Da es sich dem Wesen nach um eine Steuer und nicht um einen "Beitrag" handele, fehle es den Bundesländern, die den Beitragsstaatsvertrag verabschiedet haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Aus diesem Grund sei der Rundfunkbeitrag formell und materiell verfassungswidrig. Beim HDE sieht man nun "dringenden Handlungsbedarf". "Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss", sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der "FAZ".

Die Zeitung berichtet weiter, dass sich Degenharts Ansicht mit der Argumentation der Drogeriehandelskette Rossmann decke, die bereits Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag eingereicht hat, weil sie künftig 200.000 Euro pro Jahr zahlen muss statt wie bisher 39.500 Euro.