Bundeskanzlerin Angela Merkel will sich am 19. April erstmals über Google Hangout mit Bürgern unterhalten. Doch kurz nach Bekanntwerden der Pläne sind bereits Zweifel an der Rechtsmäßigkeit dieses Unterfangens aufgekommen. Die Ankündigung wirft nach Angaben der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) rundfunkrechtlich und medienpolitisch zwei Fragen auf - einerseits, ob man dafür eine Rundfunklizenz brauche, und andererseits, ob eine solche Sendelizenz überhaupt mit dem Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks vereinbar sei.

Inzwischen hat sich auch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) zu Wort gemeldet. Demnach können Angebote zu derartigen Live-Chats grundsätzlich Rundfunk darstellen. Hierfür wäre dann auch eine Zulassung nötig. Die Klassifizierung eines Angebots sei aber im Einzelfall zu treffen. Die gegenwärtig diskutierten Pläne des Bundeskanzleramtes zu einem Live-Chat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel stellen laut ZAK allerdings nach erster Einschätzung keinen Rundfunk dar und wären somit zulässig. Hangout-Angebote, die nicht regelmäßig verbreitet würden, seien nach den Kriterien der Medienaufsicht als Telemedium einzustufen, betonte Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).

"Es geht bei den Rundfunkkriterien nicht nur um Breitenwirkung oder um inhaltliche Nachhaltigkeit, sondern auch um die Frage, ob ein Angebot regelmäßig nach einem Sendeplan verbreitet wird. Dies sehe ich bei der angekündigten Chatrunde mit der Bundeskanzlerin noch nicht", sagte Brautmeier am Freitag in einer Stellungnahme. Die Medienanstalten hatten bereits Ende 2012 Kriterien für die Einordnung entwickelt und Handlungsempfehlungen formuliert, auf die Google+ seine Nutzer auch hinweist. Danach ist entscheidend, ob der jeweilige Hangout on air journalistisch-redaktionell gestaltet ist und ob die Verbreitung des Angebots entlang eines Sendeplans erfolgt.

Allerdings weise die aktuelle Debatte deutlich über die Frage nach der Einschätzung eines Live-Chats durch die Bundeskanzlerin hinaus. Fragen zur Staatsferne des Rundfunks bekämen damit einen ganz anderen Stellenwert. "Wir sehen erneut, dass wir mit den herkömmlichen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, der ja eher analog ausgerichtet ist, nicht richtig weiterkommen. Was wir brauchen, ist eine neue digitale Medienordnung", so Cornelia Holsten, die ihrerseits Beauftragte für Recht der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und zugleich Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) ist.