Es scheint die perfekte Entscheidung zu sein: Nachdem das Oberlandesgericht München sein Urteil in der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem "Spiesser" und der Bauer Media Group, die mit der "Bravo" Platzhirsch im Jugendsegment ist, gesprochen hat, reklamieren beide Unternehmen für sich, sich in den eigentlich entscheidenden Punkten durchgesetzt zu haben.

So verbreitet die Spiesser GmbH, dass das OLG die Klage des Bauer-Verlags "im Wesentlichen abgewiesen" habe. Nachdem sich Bauer in erster Instanz noch mit der Forderung durchgesetzt habe, dass der kostenlos verteilte "Spiesser" nicht mehr mit seinen IVW-Zahlen werben darf, wurde dieses Verbot nun aufgehoben. "Spiesser"-Geschäftsführer Frank Haring frohlockt dann auch: "Heute wurde meines Erachtens erneut gerichtlich bestätigt, dass unsere Zahlen korrekt sind: Das Verbot der Werbung mit den IVW-Zahlen wurde aufgehoben." Zudem weist "Spiesser" darauf hin, dass Bauer zwei Drittel der Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe.

Das bedeutet aber freilich zugleich auch, dass sich "Spiesser" nicht vollumfänglich durchgesetzt hat. Und so verbreitet die Bauer Media Group am Freitag nun auch ihre Deutung des Urteils mit den Worten, man habe sich "in allen entscheidenden Punkten durchgesetzt". So habe das OLG entschieden, dass der "Spiesser" künftig nicht mehr an bayerischen Schulen ausgelegt werden dürfe, ohne dass die Genehmigung der jeweiligen Schulleitung vorliege. Darüber hinaus sei "Spiesser" verurteilt worden, der Bauer Media Group Auskunft zu geben, an welchen Schulen die Zeitschrift in der Vergangenheit ausgelegt wurde. Außerdem wurde "Spiesser" verurteilt, der Bauer Media Group Schadenersatz zu leisten, der in Fällen eines rechtswidrigen Vertriebs zu leisten wäre - wobei noch gar nicht geklärt ist, in wievielen Fällen das überhaupt zutreffen würde.

"Spiesser"-Geschäftsführer Haring sieht diesen Punkt daher öffentlichauch einigermaßen gelassen: "Heftig umstritten war, in welcher Form diese Zustimmung nachzuweisen ist. Die uns noch nicht vorliegende Urteilsbegründung wird uns hierüber sicherlich konkreten Aufschluss geben. Die aus dieser Frage abgeleitete Feststellung einer wettbewerbsrechtlichen Schadensersatzpflicht ist, wie Juristen wissen, von eher theoretischer Natur."

Auch wenn die Veröffentlichung der IVW-Zahlen nun vom OLG erlaubt wurde, bleibt die Bauer Media Group bei ihrer Auffassung. Sie habe "in der Vergangenheit wiederholt festgestellt, dass die an die Schulen gelieferten Exemplare des 'Spiessers' mehrheitlich nicht gelesen, sondern sofort weggeworfen" würden. "Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die Anforderungen der IVW an die von ihr festgestellten Zahlen zu Auslegestellen und zur verbreiteten Auflage des Spiessers für die werbetreibende Industrie relevant sind", so Bauer in seiner Mitteilung. Der "Spiesser" weist darauf hin, dass man selbst "weit höhere Qualitätskriterien für die Verbreitung" anlege, als sie von der IVW gefordert würden.