Auf Initiative der Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird sich der Bundesrat am 10. Februar mit dem so genannten Spieleinsatzsteuergesetz beschäftigen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes hätte für Lotto-Anbieter und Casinobetreiber, aber auch für Fernsehsender schwerwiegende Folgen.

Die Gesetzesvorlage sieht unter anderem vor, Erträge aus Telefonmehrwertdiensten künftig mit einem Steuersatz in Höhe von 20 Prozent zu belegen. Diese Neuregelung würde nach einem Bericht des Branchendienstes „Kontakter“ für alle Sender gelten, die über  Telefongebühren bei Gewinnspielen dazuverdienen.

Im Falle des Inkrafttretens des Spieleinsatzsteuergesetzes rechnet der Staat insgesamt mit jährlichen Steuermehreinnahmen von bis zu 680 Millionen Euro. Gegen die Besteuerung von Telefonmehrwertdiensten in den Medien ist der Wirtschaftsausschuss des Bundestags. Das Expertengremium ist der Ansicht, dass private Fernsehanbieter zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf Zusatzeinnahmen aus interaktiven Sendungen dringend angewiesen seien, da Werbeumsätze immer weiter zurückgingen.

Die Stagnation der Werbeerlöse betreffe nicht nur reine Transaktionssender wie 9live, sondern auch viele Angebote im „klassischen“ Fernsehbereich, bei denen Einnahmen aus Gewinnspielen inzwischen einen wichtigen Finanzierungsbeitrag darstellten, so der Wirtschaftsausschuss in seiner Stellungnahme.