Ist die Ausgabe der "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 zu presseähnlich und damit nicht rechtskonform gewesen? Dieser Frage gehen nun schon seit einigen Jahren deutsche Gerichte nach. Im September 2016 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, dass die App, die heute ganz anders aussieht als noch 2011, damals zu presseähnlich gewesen ist. Das Urteil ist rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag des NDR auf Zulassung der Revision abgewiesen hatte. Nun zieht der NDR vor das Bundesverfassungsgericht, einen entsprechenden Bericht der "SZ" bestätigte der Sender gegenüber DWDL.de.

Bereits am 22. Januar hat der NDR gegen das Urteil des OLG Köln eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. NDR-Justiziar Michael Kühn  erklärt: "Der NDR hat nach gründlicher Prüfung entschieden, das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall anzurufen, um das Verbot einer gesamten Ausgabe der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 überprüfen zu lassen und um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen." Unabhängig davon, lässt der NDR mitteilen, sei es dem Sender wichtig, auch weiterhin "konstruktive Gespräche" mit den Verlegern zu führen.

Auch wenn die "Tagesschau"-App in der Version aus dem Jahr 2011 heute längst nicht mehr besteht, will der zuständige NDR nun Rechtssicherheit haben, wie ein Online-Angebot der ARD (nicht) aussehen darf. Das letzte Wort ist damit also noch immer nicht gesprochen, ein Ende des Jahre andauernden Streits ist nun aber in Sicht.

Noch bevor das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung in dem Fall treffen wird, könnten sich die gesetzlichen Grundlagen ändern. Am kommenden Donnerstag treffen sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer und beraten über die Reform des Telemedienauftrags. Dabei wird es auch um das Verbot der Presseähnlichkeit gehen, hier sollen offenbar bisherige Unklarheiten beseitigt werden. Das Problem bislang war ja, dass ARD und ZDF keine presseähnlichen Angebote machen dürfen, wie die aber genau aussehen, weiß niemand.

Laut der "Süddeutschen Zeitung" legt der Gesetzesentwurf nun fest, was genau presseähnlich ist und was nicht. Textschwerpunkte dürfe es demnach nur dann geben, wenn Materialien und Quellen bereits bei der Herstellung der Sendung genutzt worden sind. Zudem wird es einige weitere Ausnahmen geben. Wie das neue Gesetz dann aussieht, wird sich aber wohl frühestens am Donnerstag zeigen. Die Ministerpräsidenten diskutieren dann unter anderem auch darüber, ob und wenn ja welche Produktionen künftig länger als bislang in den Mediatheken verfügbar sein dürfen. Längere Mediatheken-Zeiten wollen wiederum die Produzenten verhindern, sie befürchten Einnahmen-Einbußen.

In den vergangenen Monaten haben sich Öffentlich-Rechtliche und Verleger in vielen Punkten angenähert. Einer der wichtigsten Schritte war wohl die Ankündigung des WDR, online künftig auf weniger Text zu setzen, um so die Situation mit den Verlegern zu befrieden. Das sorgte auch intern für hitzige Diskussionen. Der HR will im Februar eigene Online-Redakteure mit denen der Verleger zusammenbringen, damit sich diese austauschen können.

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