Film- und Fernsehaufnahmen, die der aktuellen journalistischen Berichterstattung dienen, bedürfen in der Regel keiner Drehgenehmigung, so ist es auch in München. Was "aktuelle journalistische Berichterstattung" genau heißt, liegt aber natürlich immer im Auge des Betrachters. Das dachten sich wohl auch Münchner Polizisten, die bereits im August des vergangenen Jahres den Journalisten Sundro Ganser in der Theatinerstraße sahen, als der dort gerade mit einem Schülerpraktikanten für das ProSieben-Magazin "Galileo" drehte.

Sie nahmen die Personalien von Ganser auf und hinderten ihn am Weiterdrehen. Da Ganser allerdings schon das nötige Material zusammen hatte, beendete er den Dreh - und hörte lange nichts mehr von der Polizei. Vor wenigen Tagen dann bekam er Post vom Kreisverwaltungsreferat München - ein Bußgeldbescheid in Höhe von 128,50 Euro. Aus diesem geht hervor, dass die Behörde ihm die "unerlaubte Sondernutzung" des Bürgersteigs vorwirft. Durch diese Handlungsweise sei die "Gebrauchsmöglichkeit" des Areals eingeschränkt gewesen.

Besonders interessant ist, wie die Behörde "Galileo" einordnet. Zur Erinnerung: Für die aktuelle journalistische Berichterstattung benötigt man keine Drehgenehmigung. In dem Bußgeldbescheid heißt es, die gedrehten Videos würden eben nicht dieser Berichterstattung dienen. Es handele sich um "Interviews für ein Infotainmentmagazin, welches regelmäßig erscheint". Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass der Beitrag im Vorfeld bekannt gewesen sein müsste und der Journalist entsprechend eine Drehgenehmigung hätte beantragen müssen.

Sundro Ganser sagt im Gespräch mit DWDL.de, dass es bis zu zehn Tage dauern könne, bis man eine Drehgenehmigung erhalte. Für "Galileo" sei er damals aber spontan unterwegs gewesen. Er drehte für eine Rubrik, in der Passanten Viral-Videos gezeigt werden, die diese dann kommentieren. Welche Viral-Videos das sind, entscheidet sich meist erst wenige Stunden vorher. Ganser sagt, es komme immer wieder vor, dass Polizisten in ansprechen und fragen, was er da mache. Meist geben sie sich dann aber mit den Infos und dem vorgelegten Presseausweis zufrieden. Ganser machte den jetzigen Fall via Twitter öffentlich, dort protestierten dann viele Nutzer.

Dass das Vorgehen der Polizei und des Kreisverwaltungsreferat problematisch ist, hat nun auch die Stadt München erkannt. Sie hat sich mittlerweile bei Ganser entschuldigt und eine Rücknahme des Bußgeldbescheids angekündigt. Der Leiter des Presse- und Informationsamts der Stadt schreibt, man habe bewusst keine genauen Kriterien definiert, was "journalistische Berichterstattung" sei. "Leider mussten wir feststellen, dass in der Vergangenheit offenbar in städtischen Dienststellen gleichwohl hier ‘Arbeitsdefinitionen’ erstellt worden sind, deren Opfer jetzt leider Sie vergangenen Sommer geworden sind".