Der AfD-Kreisverband Erding darf keine Journalisten von seinen Veranstaltungen ausschließen, das hat nun das Landratsamt in Erding erklärt. Zuvor ärgerte man sich bei der Partei über die Berichterstattung der "SZ" und erteilte allen Journalisten der Zeitung ein Hausverbot (DWDL.de berichtete). Der "Münchner Merkur" zeigte sich daraufhin solidarisch und erklärte, man wolle keine Events der AfD mehr besuchen und darüber berichten.

Das ausgesprochene Hausverbot verstößt laut dem Landratsamt allerdings gegen Artikel 10, Abs. 2, Satz 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes. Auch zu Versammlungen in geschlossenen Räumen müssten demnach alle Pressevertreter zugelassen werden, so die Verwaltung. Bei Zuwiderhandlung droht der AfD ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro.

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